Das sächsische Kultusministerium prüft derzeit die Rechtmäßigkeit eines generellen Kopfbedeckungsverbots für Schüler.
Es müsse geklärt werden, ob eine derartige Regelung mit der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit vereinbar ist, teilte das Kultusministerium am Mittwoch dem epd in Dresden mit. Anlass sind Diskussionen über die bereits 2008 erlassene Hausordnung einer Dresdner Mittelschule, die das Tragen jeder Art von Kopfbedeckung untersagt.
Wie Anfang der Woche bekannt wurde, mussten zwei afghanische Mädchen wegen der jetzt umstrittenen Hausordnung an einer anderen Schule angemeldet werden. Bisher gab es an der Einrichtung im Stadtteil Johannstadt, in der mehr als ein Drittel der Schüler Migrantenkinder sind, offenbar keine Probleme. Laut Ministerium handelt es sich um den ersten Fall dieser Art in Sachsen.
Eine Schulkonferenz wolle auf den jüngsten Vorfall reagieren und im Dezember darüber entscheiden, ob das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen an der Mittelschule erlaubt wird, hieß es weiter. Ein Erlass des Kultusministeriums müsste sicherstellen, dass dies generell möglich ist.
Wegen des Tragens eines Kopftuchs war bereits vor einigen Monaten eine muslimische Schülerin von einer Dresdner Amtsrichterin aus dem Gerichtssaal verwiesen worden. Sie hatte die Kopfbedeckung der 15-Jährigen, die mit ihrer Klasse als Zuschauerin gekommen war, als «unhöflich» gewertet.