Frankreich bringt ein Gesetz zur Sterbehilfe auf den Weg. Was geplant ist, warum Kritik laut wird – und wie es jetzt weitergeht.
Die französische Nationalversammlung hat laut einem Bericht des Deutschlandfunks den Weg für eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe freigemacht. Demnach sollen volljährige Patienten, die sich im Endstadium einer nicht heilbaren Krankheit befinden, künftig das Recht erhalten, um Hilfe beim Sterben zu bitten. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie bei Bewusstsein sind und die Entscheidung selbst treffen können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Arzt das tödliche Mittel erst nach Rücksprache mit weiteren Medizinern verschreiben darf. In der Regel soll der Patient dieses dann selbst einnehmen. Ist er dazu körperlich nicht in der Lage, kann er Unterstützung durch medizinisches Personal erhalten. De facto handelt es sich dabei meist um assistierten Suizid – auch wenn dieser Begriff im Gesetzestext nicht verwendet wird.
Kritiker, darunter auch Vertreter der katholischen Kirche, warnen vor möglichen Fehlentwicklungen. Sie befürchten, dass sich schwer kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, „anderen nicht zur Last zu fallen“. Befürworter argumentieren hingegen, das Gesetz stärke die Selbstbestimmung am Lebensende. Bevor die Regelung endgültig in Kraft tritt, muss sie noch den Senat passieren; die abschließende Entscheidung wird für Mitte Juli erwartet.
Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.
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