„Totschlag“: Drei Jahre Haft für „Suizid-Hilfe“

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags bestätigt. Er hatte einer depressiven Frau beim Suizid geholfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines pensionierten Arztes wegen seiner Mitwirkung an der Selbsttötung einer Frau wegen Totschlags bestätigt (Nr. 013/2026). Das Landgericht Berlin hatte ihn zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er einer 37-jährigen Frau beim Suizid geholfen hatte. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen, das Urteil ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich die Frau in einer akuten depressiven Episode und konnte ihren Todeswunsch nicht freiverantwortlich treffen. Der Arzt hatte ihr in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem Narkosemittel gelegt, die sie selbst öffnete. Zuvor hatte er ihr fälschlich zugesichert, ein Misslingen diesmal zu verhindern.

Das Gericht wertete das Verhalten des Arztes als vorsätzlichen Totschlag. Er habe die Situation „steuernd in den Händen gehalten“ und die Ambivalenz der Frau erkannt. Für einen früheren Suizidversuch wurde er freigesprochen, da die fehlende Freiverantwortlichkeit nicht sicher feststellbar war.

Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

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6 Kommentare

  1. Ethik vor dem Tod schwieriger geworden

    Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes wegen Totschlags bestätigt. Er hatte einer depressiven Frau beim Suizid geholfen. Ich denke dass es naheliegend erscheint, dass dieses Urteil zurecht ergangen sein kann. Ich behaupte hier nicht, früher sei alles besser oder einfacher gewesen, aber in früheren Jahrhunderten hat man nach der Geburt, sodann in oft armen Verhältnissen, wahrscheinlicher eher auch nicht überlebt. Fast jeder andere ist im Alter gestorben, ganz natürlich, ohne Intensivstation. Auch keinerlei durchaus schwierigen Überlegungen, ob unser Leben überhaupt schon menschliches Leben ist, oder noch nicht (als nur kleinster Zellhaufen). Oder final verhindert mit der Pille, die der Vatikan immer noch nicht wünscht und zwar bevor Menschsein begann. Früher war Ethik einfach, töten durfte niemand, aber auf natürliche Weise oder im Krieg sterben war gut. Die Menschen in der Steinzeit hielten Krankheiten oft nur für unheilbar. Missionare haben das Gute getan mit medizinischer Hilfe und bewiesen, dass Krankheiten heilbar sind, nie Schicksal und keine Strafe Gottes. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ärzte das Werk Gottes durch Rettung heute hindern. Dabei wird die Frage, ob Gott mit Krankheit straft, fast bereits absurd. Jesus hatte dies positiv in der Bibel gut beantwortet.

    Vom geschilderten Fall abgesehen, ist heute der Bereich vor dem Leben und kurz vor dem Tod in Krankenhaus oder zuhause, juristisch und ethisch sehr vermint. Einem Menschen, (hier laienhaft ausgedrückt) dessen Lunge irreparabel voll Wasser gelaufen ist, der Stoffwechsel versagt, kann man um sein Leiden von elendem Ersticken oft nur über Stunden zu vermeiden, in Schlafzustand versetzen. Da kann man würfeln und/oder vermuten, ob jemand das Opiat zu Tode brachte, oder sein Stoffwechsel. Jemand andererseits, wünscht er (oder sie) keine Lebensverlängerung, wird zwar absurderweise noch verkabelt in der ITS versorgt, aber sogar manche Ärzte haben dort einen Problem damit, das Instrumentarium der Medizin im vernünftigen Umfang nicht mehr anwenden zu dürfen. Gut und Böse und Ethik sind hier hier vernebelt und liberales Strafrecht nicht immer böse.
    Mir leuchtet nicht ein, warum Tötung auf Verlangen strafbar ist, aber die Beihilfe zum Suizid eben nicht, wenn ich nur seine Arznei besorgen muss?

    • > Mir leuchtet nicht ein, warum Tötung auf Verlangen strafbar ist, aber die Beihilfe zum Suizid eben nicht, wenn ich nur seine Arznei besorgen muss?

      Weil es ein Grundrecht zur Selbsttötung gibt, aber kein Recht, jemand anderen zu töten. Mir leuchtet diese Grenze ein.

      • Hallo Chey, ich bin durchaus intelligent genug, zwischen dem Recht auf Selbsttötung und andererseits von Totschlag oder Mord zu unterscheiden. Aber die Sache wird da absurd, wo ich (bildlich gesprochen) den Löffel mit dem Gift reiche, oder ob ich es ihm nach seinem Wunsch den Löffel in den Mund führe. Das zweite wäre dann allerdings Tötung auf Verlangen. Allerdings gebe ich gerne zu, dass niemand unsere Gedanken lesen kann, denn bei diesem Thema geht es ja um den wirklichen Grund, warum jemand sich töten lassen will, oder ein Mensch einen anderen töten möchte. Diesen Vorsatz einen Wunsch auszuführen, oder zu töten, gibt es ja eindeutig bei dem untauglichen Mittel jemand umzubringen. Auch wer jemand ermorden will und irrtümlich auf sein Spiegelbild schießt, hat hier nur böse Motive. Allerdings ist das Abstellen der Maschinen auf der Intensivstation keine Tötung auf Verlangen, wenn dies vorher ein Mensch als seinen Willen kundig machte. Ich habe aber erlebt, dass diese Wunsch einmal nicht ausgeführt wurde, weil der schriftliche Wille nicht auffindbar war und der betreffende Rentner noch einige gute leidlich gesunde Jahre erleben durfte und dafür auch sehr dankbar war.

        • Wenn Du mal den Links im Artikel folgst, wirst Du sicherlich erkennen, warum hier jemand zu Recht verurteilt wurde. Denn es lag eben keine klare Willensbekundung vor. Hier scheint jemand eher ‚Gott gespielt‘ zu haben.

          Zu Deinem Beispiel: Solche Geschichten hört man immer wieder. Einer Nachprüfung halten sie jedoch in der Regel kaum stand.

          Sollte es wahr sein, so hat der Rentner in vollem Bewusstsein mit seiner Willensbekundung eine falsche Entscheidung getroffen. Wichtig ist aber, dass solche eigenen (!) Entscheidung zu respektieren sind. Ich glaube übrigens nicht, dass die Geschichte wahr ist, weil in solchen Fällen die nächsten Angehörigen nach seinem Willen befragt würden und das da ja wohl bekannt gewesen sein wird. Eine Patientenverfügung ist ein Hilfsmittel zur Feststellung des Willens, aber keineswegs die einzige Möglichkeit.

  2. Die Überschrift ist falsch. Er wurde nicht für Sterbehilfe verurteilt, denn genau das war es hier ja nicht. Um diese Unterscheidung geht es ja hier.

    • Juristisch komplex, in der Tat. Verurteilt wurde er wegen Totschlags, wie es im Artikel steht. Der Totschlag war durch Mitwirkung am Suizid erfüllt: “ Das Landgericht hat den Angeklagten für seine Mitwirkung an der Selbsttötung einer 37-jährigen Geschädigten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.“ Wir haben die Überschrift angepasst. MfG, das JDE-Team

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