Die Deutsche Industrie- und Handelskammer will eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten – und fordert dafür eine Änderung des Grundgesetzes.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat eine Änderung des Grundgesetzes angeregt, um eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu erreichen. Dies berichtet die Tagesschau. DIHK-Präsident Peter Adrian argumentierte demnach, der stationäre Handel sei gegenüber dem Onlinehandel benachteiligt. Die bisherigen Regelungen seien seien ein „Relikt der Vergangenheit“ und angesichts der Möglichkeit, rund um die Uhr im Internet einzukaufen, nicht mehr zeitgemäß. Er fordert: Händlerinnen und Händler sollten selbst entscheiden, ob sie am Sonntag öffnen.
Das Bundesverfassungsgerichts hatte 2009 den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen bestätigt und festgelegt, dass Ladenöffnungen an Sonntagen grundsätzlich Ausnahmen bleiben müssen.
Die Bundesregierung plant derzeit, Sonntagsarbeit in einzelnen Bereichen auszuweiten. So sollen Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien künftig länger an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen. Auch öffentliche Bibliotheken sollen sonntags öffnen können. Gewerkschaften und Kirchen lehnen weitere Lockerungen ab. Sie verweisen auf die Bedeutung eines gemeinsamen arbeitsfreien Tages für Familien, Beschäftigte und das gesellschaftliche Miteinander.
Dies könnte Sie auch interessieren:
