Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa stellt eine 2. Auflage der Soforthilfe für kleine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bereit, die sich sozial, integrativ oder religionsübergreifend engagieren und ihren Sitz im Land Berlin haben. Das gab die Senatsverwaltung auf ihrem Online-Portal bekannt.
Begründet wird dies durch das Einbußen von zum Beispiel Spenden oder Sammlungen während der Corona-Pandemie. Durch ihr vielfältiges und oft unbemerktes Engagement in der Nachbarschaftshilfe, der Bildungsarbeit oder im Dialog der Religionen, seien die Gemeinschaften jedoch eine Bereicherung und „ein wesentliches Element des ’sozialen Kiezes‘ vor Ort.“
Um diese Aktivitäten weiter zu ermöglichen, können Gemeinschaften bis zum 06.11.2020 einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Laut Senatsverwaltung ist dann unter anderem die Übernahme von Miet-, Mietneben- und Personalkosten, laufenden Sachmitteln sowie coronabedingten Sachausgaben möglich, die nach dem Datum der Antragstellung entstanden sind.
Link: 2. Auflage der Soforthilfe für finanziell notleidende Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften