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Bischof Bätzing kritisiert Festhalten an Gottesdienstverbot

Das Gottesdienstverbot soll noch mindestens bis zum 3. Mai bestehen bleiben. Die Kirchen hoffen trotzdem auf eine Lockerung.

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, kritisiert das Festhalten von Bund und Ländern am Gottesdienst-Verbot zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Angesichts erster Lockerungen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens könne er das nicht nachvollziehen, erklärte Bätzing am Mittwochabend, unmittelbar nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin die neuen Bund-Länder-Verabredungen erläutert hatte.

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„Wir haben das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten und damit unseren möglichen Beitrag zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie leisten wollten“, erläuterte der Limburger Bischof Bätzing: „Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen.“ Die katholische Kirche werde in das für Freitag im Bundesinnenministerium geplante Gespräch einen Vorschlag einbringen, wie Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten werden können.

Zuversicht von evangelischer Seite

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, äußerte sich zuversichtlich, in den Gesprächen mit der Bundesregierung eine Lockerung des Gottesdienst-Verbotes zu erreichen. „Welche Formen es gibt, wieder Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, ohne neue Ansteckungsrisiken zu verursachen, werden wir in den nächsten Tagen mit der Bundesregierung besprechen“, schrieb Bedford-Strohm bei Facebook.

Bund und Länder wollen die Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie größtenteils bis zum 3. Mai verlängern. Einzelhandelsgeschäfte dürfen aber bereits ab der kommenden Woche öffnen, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche haben und ein Hygienekonzept vorweisen können. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst aber weiter nicht stattfinden.

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Am Freitag will das Innenministerium mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über die Einschränkungen im religiösen Leben sprechen. Merkel betonte, dass Bund und Länder das Gespräch mit den Kirchen suchten und wüssten, „dass wir gemeinsame Lösungen finden müssen“.

Quelleepd

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