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Pro und Kontra: Tanzverbot an Karfreitag

Am Karfreitag sind vielerorts öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen verboten. Ist das zeitgemäß? Ja, sagt Traugott Schächtele, Prälat für den Kirchenkreis Nordbaden. Michele Marsching, Vorsitzender der Piraten im Landtag NRW, widerspricht.

Einige Bundesländer haben die Tanzverbote in der jüngsten Zeit gelockert, aber an den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag, dem Totensonntag und dem Volkstrauertag sind in weiten Teilen Deutschlands öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen weiterhin verboten. Insbesondere über das Verbot an Karfreitag gibt es allerdings immer wieder Diskussionen.

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Mit dem Tanzverbot werde die besondere Eigenart des Karfreitags dadurch geschützt, dass an diesem einen Tag nicht sein soll, was die Normalität anderer Tage ausmacht, sagte Traugott Schächtele, Prälat für den Kirchenkreis Nordbaden. „So verstanden verweist das Tanzverbot darauf, dass die Balance von Ausgelassenheit und Innehalten zu den Grundvoraussetzungen gelingenden Lebens gehört.“ Zugleich halte der Karfreitag die Einsicht wach, dass eine Gesellschaft ihre – auch religiöse – Geschichte habe und von ihren Geschichten lebe: „Sie hat Unterbrechungen nötig, die ihr in Erinnerung rufen, dass ihr Zusammenhalt nicht allein auf dem erfolgreichen ‚flow‘ der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten gegründet sein kann.“

„Tanzverbote sind in einem säkularen Staat nicht mehr zeitgemäß“

In einem säkularen Staat seien Tanzverbote nicht mehr zeitgemäß, widerspricht Michele Marsching, Vorsitzender der Piraten-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. „In einem toleranten und durch die Kirchen zwar geprägten, jedoch nicht mehr gelenkten Staat ist diese Art des Schutzes einer speziellen Glaubensgruppierung überholt“, so Marsching.

Entweder der Staat schicke sich an, alle relevant vertretenen Religionsgemeinschaften in ihrem Glauben und ihrem Wunsch nach der ungestörten Ausübung ihrer Gedenkfeiern zu schützen, fügte Marsching hinzu. „Oder – und das sollte in einer liberalen Gesellschaft in gegenseitiger Rücksichtnahme selbstverständlich sein – der Staat mischt sich nicht in Angelegenheiten des Glaubens ein und schreitet nur dann ein, wenn tatsächlich ein schützenswertes Gut verletzt und zum Beispiel ein Gottesdienst gestört wird.“ Glaube und Religion sei aus Sicht der Piraten Privatangelegenheit: „Was ein selbstbestimmter Bürger in seinem privaten Umfeld macht, ob Disko- oder Gottesdienstbesuch, sollte jedem Einzelnen selbst überlassen sein.“

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Schächtele wirbt hingegen für das Tanzverbot. Es gehe nicht darum, in rückwärts gewandter Absicht die Freude am Tanzen zu diskreditieren. Er sehe aber derzeit keinen anderen Tag, der eine ähnliche Symbolkraft für die Wahrung des religiösen und kulturellen Gedächtnisses entwickeln könnte, sagte der Prälat. „Gerade weil Weihnachten und Ostern schon in die Hände der Einzelhändler und Urlaubsanbieter gefallen sind, bin ich über den in dieser Hinsicht sperrigen, weil nicht vermarktbaren Karfreitag froh.“

Quelleepd

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