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Württemberg: Mehr als 300 Pfarrer lehnen Segnung homosexueller Paare ab

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist hinsichtlich der Frage, ob Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare angeboten werden sollten, tief gespalten. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben 335 Pfarrerinnen und Pfarrer auf einer Unterschriftenliste erklärt, solche Segnungen nicht zu vollziehen.

Die Unterzeichner machten deutlich, dass sie „für eine vom Wort Gottes nicht gedeckte Segnung nicht zur Verfügung stehen“, teilte der Marbacher Dekan Ekkehard Graf mit. An einem Treffen der Segnungskritiker in Korntal bei Stuttgart hätten auffällig viele junge Theologen teilgenommen. Diese Nachwuchspfarrer wollten „nicht in einer Kirche der theologischen Beliebigkeit arbeiten“, hieß es. Mit der Unterschriftenaktion sollen Pfarrer Rückhalt bekommen, dass sie mit ihrem persönlichen „Nein“ zur Homo-Segnung nicht alleine auf weiter Flur stehen. Manche hätten anonym unterschrieben, die meisten jedoch mit ihrem echten Namen, so Graf gegenüber unserer Redaktion.

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Tatsächlich ist die Liste der Segnungsgegner nicht ganz neu. „Wir haben damit bereits im Jahr 2017 angefangen und sie an die Synodalen geschickt“, so Graf. Die hätten jedoch „die Füße still gehalten“. Im März dieses Jahres hatte die württembergische Synode dann die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unter Auflagen ermöglicht. Mit dem öffentlichen Hinweis auf die Liste habe man deshalb noch einmal „ein Zeichen setzen wollen“, erklärte Graf. Ein kirchenpolitisches Programm verfoltgen die Unterzeichner nach seinen Angaben nicht, man wolle „niemanden vereinnahmen und sich nicht vereinnahmen lassen.“ Auch die Kircheneinheit stelle man nicht in Frage. Aber bei der Segnung bleibe es bei einem klaren „Nein“.

Kirchenwahlen im Dezember

Der Kompromissbeschluss der württembergischen Synode sieht vor, dass Kirchengemeinden Segnungsgottesdienste für Lesben und Schwule anbieten dürfen, wenn drei Viertel des Kirchengemeinderats und drei Viertel der für die Gemeinde verantwortlichen Pfarrer sowie der Oberkirchenrat zustimmen. Maximal ein Viertel aller württembergischen Kirchengemeinden können sich diesem Modell anschließen. Sollten es mehr werden, muss die Synode erneut verhandeln. Der Kompromiss war nur zustande gekommen, weil ein Teil des theologisch konservativen Gesprächskreis Lebendige Gemeinde zugestimmt hatte.

Das Thema wird die Landeskirche auch in Zukunft beschäftigen, denn auch die Liberalen haben sich klar positioniert. Ihr Ziel ist eine kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare, wie es sie seit 2016 in der badischen Landeskirche gibt.

Bereits am 1. Dezember könnte sich zeigen, wie das „Kirchenvolk“ in dieser Frage denkt, denn dann finden in Württemberg Kirchenwahlen statt. Gewählt werden nicht nur die Kirchengemeinderäte, sondern auch die Mitglieder der Landessynode. Eine solche Direktwahl gibt es nur in der württembergischen Kirche.

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Segnungs- oder Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare sind in allen Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Ausnahme der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe erlaubt.

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