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„Papstsau Franz umbringen“: Pensionär wegen blasphemischer Autoaufschriften verurteilt

Wegen blasphemischer Sprüche auf seinem Auto muss ein pensionierter Lehrer aus dem Münsterland 500 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den 67-Jährigen am Donnerstag außerdem zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro auf Bewährung.

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Er habe mit großen Schriftzügen auf der Heckscheibe seines Wagens das Leiden Christi am Kreuz sowie das Papsttum als «Einrichtungen der Kirche und des Glaubens» öffentlich beschimpft und damit gegen Paragraf 166 des Strafgesetzbuches verstoßen, sagte ein Gerichtssprecher.

Im sogenannten Blasphemie-Paragrafen des Strafgesetzbuches heißt es: «Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.» Der verurteilte Ex-Lehrer räumte die ihm zur Last gelegten Vergehen ein, kündigte aber zugleich an, das Urteil anzufechten.

 In der rund einstündigen Verhandlung berief er sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Das Gericht sah dagegen eine Störung des öffentlichen Friedens gegeben. Gläubige müssten auf die gesellschaftliche Toleranz vertrauen können und darauf, dass sie in ihrem Bekenntnis respektiert würden, sagte der Sprecher.

 Der Pensionär war im Oktober wegen Gotteslästerung angezeigt worden. Er hatte den Angaben zufolge auf der Heckscheibe seines Autos die Aufschrift «Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil» angebracht, was einen Passanten empört habe. Die deshalb ermittelnden Polizeibeamten hätten auf dem Auto eine weitere blasphemische Aufschrift entdeckt, die unter anderem den Satz «Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf» enthielt.

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(Quelle: epd)

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