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PID-Debatte: EKD-Ratsvorsitzender für Gentests an Embryonen in sehr engen Grenzen

Unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag hat sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, für eine Zulassung von Gentests an Embryonen in sehr engen Grenzen ausgesprochen.

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Er würde der «eng konditionierten Zulassung» der Präimplantationsdiagnostik (PID) zustimmen, sagte Schneider dem «Hamburger Abendblatt» (Donnerstagsausgabe). Voraussetzung für eine PID müsste aus seiner Sicht sein, dass eine genetische Veranlagung vorliegt, aufgrund derer der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist. «Es sollte klar belegt sein, dass bei Paaren bereits Totgeburten und Fehlgeburten vorgekommen sind und diese genetisch verursacht sind», sagte Schneider.

 In der Debatte über die umstrittenen Gentests an Embryonen hatte der Rat der EKD im Februar in einer Stellungnahme ein Verbot dieses Verfahrens unterstützt. Uneins war das Gremium indes, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen die PID zulässig sein sollte. Noch 2003 hatte sich die EKD gegen eine Zulassung der PID ausgesprochen. Schneider setzte sich im vergangenen Jahr mit Hinweis auf die Nöte der betroffenen Paare dafür ein, in der evangelischen Kirche neu über die Tests an Embryonen zu beraten.

 Die katholische Kirche setzt sich für ein generelles Verbot ein. In den vergangenen Wochen hatten sich auch zahlreiche evangelische Landesbischöfe zum Teil in gemeinsamen Erklärungen mit katholischen Amtsbrüdern gegen die PID ausgesprochen.

 Schneider warb im «Hamburger Abendblatt» für ein umfassendes Fortpflanzungsgesetz. Dieses sollte den gesamten Bereich künstlicher Befruchtung regeln. «Ohne diese Befruchtungsform würden wir jetzt gar nicht über ein PID-Gesetz abstimmen», sagte der rheinische Präses.

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 Der Bundestag entscheidet am Donnerstag in Berlin über die Gentests an Embryonen. Bis Mittwoch hatten sowohl Gegner als auch Befürworter der PID ähnlich viele Unterstützerstimmen gesammelt. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten gentechnisch untersucht. Mit dem Verfahren, das eine Selektion der Embryonen ermöglicht, soll die Weitergabe genetischer Erbkrankheiten verhindert werden. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.

 Schneider sagte, die PID sei keine Selektion, wenn es darum gehe, Embryonen zu identifizieren, die überhaupt lebensfähig sind. «Ich möchte keine Haltung einnehmen, die von Misstrauen gegenüber Medizinern und Eltern geprägt ist. Wir haben allen Grund, ihnen Vertrauen entgegenzubringen», sagte er.

(Quelle: epd)

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