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Sachsen: Streit um Ladenöffnung geht weiter

Der sächsische Rechtsstreit um die Ladenöffnung an vier Sonntagen hintereinander wird das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen.

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Wie die Böhlener Bürgermeisterin Maria Gangloff (Linkspartei) am Dienstag auf Anfrage mitteilte, legt die Stadt Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ein.

  In einem für den Freistaat richtungsweisendem Urteil hatte das Gericht der Kommune vor drei Wochen untersagt, alle vier Adventssonntage für verkaufsoffen zu erklären. Böhlen hatte dies 2008 erlaubt und damit die Möglichkeiten des neuen sächsischen Ladenöffnungsgesetz voll ausgeschöpft. Die Richter erklärten die Genehmigung rückwirkend für unwirksam, da sie den verfassungsrechtlich verankerten Feiertagsschutz nicht ausreichend beachte.

  «Wir wollen eine eindeutige Rechtsgrundlage», sagte Gangloff zur Begründung für die Revision. Nach dem Urteil sei auch nicht klar, ob die Läden an zwei oder drei Sonntagen in Folge öffnen dürften. Die Bürgermeisterin forderte eine Überarbeitung des im März 2007 verabschiedeten Ladenöffnungsgesetzes.

  Die sächische evangelisch-lutherische Landeskirche hatte im Dezember 2008 einen Normenkontrollantrag gegen die Stadt Böhlen eingereicht. Bei vier verkaufsoffenen Sonntagen in Folge sei der Wochenrhythmus für längere Zeit außer Kraft gesetzt, so die Kirche. Zudem sei der Advent eine besondere Zeit der Besinnung und der familiären Ruhe. 

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(Quelle: epd)

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