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Schriftsteller Mosebach: Beleidigung des Christentums unter Strafe stellen

Der Schriftsteller Martin Mosebach hat sich für eine strengere Anwendung des Blasphemie-Gesetzes in Deutschland ausgesprochen.

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 «Für den weltanschaulich strikt neutralen Staat könnte sich die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Blasphemie ergeben, wenn die staatliche Ordnung durch sie gefährdet wird», sagte Mosebach in «Frankfurter Rundschau» und «Berliner Zeitung» (Dienstagsausgabe). Dies sei etwa der Fall, wenn eine durch Verletzung religiöser Gefühle ausgelöste Empörung zum öffentlichen Problem werde.

 Nach dem sogenannten Gotteslästerungsparagrafen (StGB § 166) ist die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen, strafbar, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird. Der Paragraf, der in jüngster Zeit kaum Anwendung findet, sieht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

 Mosebach kritisierte, dass christliche Würdenträger verlegen zur Seite blickten, wenn von Blasphemie die Rede sei. «Sie wollen sie bloß nicht wahrnehmen, um nicht Stellung beziehen zu müssen.» Gerade die in Deutschland lebenden Muslime hätten wieder in Erinnerung gerufen, dass Religion eine schützenswerte Errungenschaft sei. Bei den Muslimen handele es sich um Menschen, «die in Hinsicht Blasphemie keinen Spaß verstehen». In der Forderung nach Toleranz sähen sie vor allem eine Forderung an die Nicht-Muslime, den islamischen Glauben zu respektieren.

 Mosebach sieht vor allem auch die Kunst in der Pflicht. Hier sei die Gotteslästerung zur lässigen Attitüde oder kalkulierten Spielerei verkommen. Heute sei «Blasphemie, wenn sie sich nicht gegen den Propheten Mohammed richtet, vollständig risikolos». Demgegenüber betonte Mosebach: Nicht alles aussprechen zu dürfen, habe in der Geschichte auf die Fantasie der Künstler überaus anregend gewirkt und sie zu den kühnsten Lösungen inspiriert.

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(Quelle: epd)

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