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Sterbehilfe: Bundesärztekammer will am Verbot festhalten

Die Bundesärztekammer will aktive Sterbehilfe durch Ärzte auch künftig mit Hilfe berufsrechtlicher Vorschriften ausschließen.

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 Das Verbot solle weiterhin im Berufsrecht verankert werden, auch für den Fall, dass der staatliche Gesetzgeber die sogenannte aktive Sterbehilfe durch Ärzte straffrei stelle, sagte Vorstandsmitglied Theodor Windhorst der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung «Neue Westfälische» (Montagsausgabe). Man werde auf jeden Fall die ethische Norm hochhalten.

 Vor dem Hintergrund einer in den Niederlanden geplanten Sterbeklinik kritisierte Windhorst die Entwicklung im Nachbarland. Dort ist seit dem Jahr 2002 aktive Sterbehilfe durch Ärzte unter bestimmten Bedingungen gestattet. Nach ihm vorliegenden Zahlen würden dort inzwischen jedes Jahr rund 900 Menschen «mit der Spritze vom Leben zum Tod befördert», erklärte Windhorst der Zeitung. Dieses sei ein Umgang mit dem Leben, der eine «Entsorgungsmentalität» erkennen lasse.

(Quelle: epd)

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