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Straßburg: Menschenrechtsgericht urteilt am 18. März über Kruzifix-Verbot

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällt am 18. März sein mit Spannung erwartetes Urteil über Kruzifixe in öffentlichen Schulen.

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 Die Große Kammer des Straßburger Gerichts rollt einen Fall wieder auf, über den eine einfache Kammer im November 2009 entschieden hatte. Damals waren die Straßburger Richter zu der Ansicht gelangt, dass Kruzifixe gegen die Religionsfreiheit der Schüler und gegen das Erziehungsrecht der Eltern verstoßen. Das Urteil hatte in ganz Europa heftige Diskussionen ausgelöst (Az: 30814/06).

 Konkret geht es um den Fall einer Frau aus Italien, die sich an den Kruzifixen in den Klassenzimmern ihrer beiden Söhne gestört hatte. Das Gerichtsurteil dürfte aber Auswirkungen auf das Verhältnis von Staat und Kirche in ganz Europa haben. Die italienische Regierung hatte gegen die erste Entscheidung des Menschenrechtsgerichts heftig protestiert und die Verweisung an die Große Kammer beantragt. Auch aus dem Vatikan war scharfe Kritik gekommen.

(Quelle: epd)

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