Der frühere Leiter der Zentrale der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, hält Kritik an der neuen «Christlichen Patientenvorsorge» für unberechtigt.
Den Vorwurf an die Kirchen, sie unterliefen damit die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung, weist der Theologe in der Tageszeitung «Die Welt» (Mittwochsausgabe) zurück. Mit dem kirchlichen Formular könnten auch Behandlungswünsche formuliert werden, die sich nicht nur auf den unmittelbaren Sterbeprozess beziehen.
Die christlichen Kirchen in Deutschland hatten in der vergangenen Woche eine neue Broschüre zur Christlichen Patientenvorsorge veröffentlicht. Diese ersetzt die Christliche Patientenverfügung, die erstmals 1999 veröffentlicht und in zweiter Auflage 2003 vorgelegt wurde. Das überarbeitete Dokument trägt den Bestimmungen des Patientenverfügungsgesetzes von 2009 Rechnung und enthält neben der eigentliche Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen.
Im Falle des Wachkomas werde bis in Einzelheiten dargelegt, wie alternative Wünsche nach Beendigung einer Behandlung außerhalb von Sterbephasen formuliert werden könnten, argumentiert Barth. Angesichts der komplexen Krankheitszustände am Lebensende reiche allerdings eine «Liste von Behandlungswünschen zum Ankreuzen» nicht aus.
Barth widerspricht auch der Ansicht, dass eine Begrenzung der Reichweite der Patientenverfügung in jedem Fall christlich geboten sei. Der Kirchen konzentrierten sich vielmehr auf die ethische Frage, ob man die bestehenden Möglichkeiten beanspruche oder aus guten Gründen darauf verzichte. Bioethische Streitfragen ließen sich nicht immer generell beantworten. «Dies mahnt auch zur Vorsicht, im Einzelfall nur eine einzige Handlungsweise als christlich geboten anzusehen», schreibt Barth.
Im Blick auf die Behandlung von Wachkomapatienten gibt es unterschiedliche Positionen in den Kirchen. Dies schlägt sich in abweichenden Empfehlungen in der Broschüre nieder.
(Quelle: epd)