Am 24. Februar hat der Senat in Madrid in Spanien endgültig den Weg für eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung frei gemacht. Für die Reform stimmten laut tagesschau.de die regierenden Sozialisten (PSOE) von Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero und mehrere Links- und Regionalparteien, die konservative Volkspartei (PP) und einige kleinere Parteien votierten dagegen.
Laut Agenturmeldungen wurden drei generelle Gesetzesablehnungen sowie 88 Änderungsanträge der oppositionellen konservativen Volkspartei und verschiedener kleinerer Parteiformationen von einer knappen Mehrheit im Senat abgelehnt. Im Dezember hatte bereits das Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage gebilligt. Die Zustimmung des Senats war die letzte Hürde zur Durchsetzung. Damit bekommt Spanien Medienberichten zufolge nun eine der liberalsten Abtreibungsgesetze weltweit. Die neuen Regelungen treten allerdings erst in vier Monaten in Kraft.
Bisher waren Abtreibungen in Spanien grundsätzlich verboten, jedoch gestattet die seit 1985 geltende Regelung, eine der bis dato strengsten in Europa, Ausnahmen im Falle von Vergewaltigung, bei Missbildung des Fötus sowie bei Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit der werdenden Mutter. Berichten zufolge wurden 2008 fast 96 Prozent aller 112.000 Abtreibungen auf Basis der dritten, eher schwammig gefassten Indikation und damit auf einer rechtlich unsicheren Grundlage vorgenommen. Mit dem neuen Gesetz soll nun Rechtssicherheit geschaffen werden. Konkret wird die bisherige Indikationslösung durch eine Fristenregelung ersetzt. Das bedeutet, künftig sind Abtreibungen in Spanien bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal.
Vorausgesetzt wird lediglich eine Beratung in einem Gesundheitszentrum. Zudem soll nun auch eine Abtreibung bis zur 22. Woche im Falle schwerer gesundheitlicher Risiken für die Mutter oder von Missbildungen des Fötus möglich sein. Bei späteren vorgeburtlichen Kindstötungen ist das Einverständnis eines Ärztekomitees erforderlich. Sofern eine Frau ausserhalb dieses Rahmens eine Abtreibung durchführen lässt, droht ihr nur noch ein Bußgeld, jedoch keine Gefängnisstrafe mehr. Des weiteren können Mädchen ab 16 Jahren künftig ohne Einverständnis ihrer Eltern abtreiben lassen, müssen jedoch vorher zumindest ein Elternteil über ihre Entscheidung in Kenntnis setzen.
Die neuen Regelungen wurden ungeachtet des Protests von Seiten der Kirchen und der Bevölkerung durchgesetzt. Immer wieder war es zu öffentlichen Massenkundgebungen gekommen. So hatten am 17. Oktober letzten Jahres mehrere hunderttausend Menschen in Madrid gegen die anstehende Liberalisierung des Abtreibungsrechts demonstriert. Dies war eine der größten Demonstrationen der spanischen Geschichte. Lebensrechtsgruppen und Kirchenvertreter hatten nach dem jetzigen Senatsbeschluss bereits weitere Proteste für März angekündigt. Sie wollen die Entscheidung nicht hinnehmen.
(Quelle: ALfA)