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Überblick: Drei Vorschläge, um Sterbehilfe neu zu regeln

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Verbot organisierter Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Bisher liegen drei Vorschläge von Bundestagsabgeordneten für ein neues Sterbehilfegesetz vor.

Im Bundestag stand für Mittwoch eine Orientierungsdebatte über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe auf der Tagesordnung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Hilfe Dritter bei der Selbsttötung grundsätzlich zulässig.

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Es kassierte 2020 das Verbot sogenannter geschäftsmäßiger, also organisierter Sterbehilfe. Gerungen wird nun um ein Gesetz, das die Selbstbestimmung nicht beschneidet, zugleich aber Missbrauch ausschließt.

Entwürfe sollen aus der Mitte des Parlaments kommen. Bislang liegen drei Vorschläge vor. Alle drei sehen eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, um erstmals eine Abgabe todbringender Medikamente zum Zweck eines Suizids zu erlauben. Für die Abgabe formulieren sie aber unterschiedliche Bedingungen.

Sterbehilfe verbieten

Eine Gruppe von Abgeordneten um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) schlägt erneut ein Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe bei der Selbsttötung vor. Unter bestimmten Bedingungen soll sie aber straffrei bleiben. Die Regelung wäre damit der zum Schwangerschaftsabbruch ähnlich.

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Zu den Bedingungen zählen laut dem Entwurf der Gruppe unter anderem zwei Untersuchungen durch einen Psychiater oder eine Psychotherapeutin mit einem Abstand von mindestens drei Monaten. Dabei soll festgestellt werden, ob die Entscheidung aus freiem Willen erfolgt. Die Gruppe fordert außerdem eine Ausweitung der Suizidprävention und der Versorgung mit Palliativmedizin.

Der assistierte Suizid dürfe nicht als Alternative anderer Versorgungsdefizite dienen, heißt es in dem zusätzlichen Antrag. Der Gesetzentwurf dieser Gruppe ist der einzige bislang formell in den Bundestag eingebrachte Vorschlag.

Recht auf Sterbehilfe nach Beratung

Der Entwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Helge Lindh (SPD), Petra Sitte (Linke) und Till Steffen (Grüne) legt den Akzent auf die Durchsetzung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. „Jeder, der aus autonom gebildetem freiem Willen sein Leben beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen“, heißt es darin.

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Ein strafrechtlich verankertes Verbot bestimmter Formen der Suizidassistenz etwa durch umstrittene Sterbehilfeorganisationen lehnt die Gruppe ab. Um den freien Willen der Entscheidung zu dokumentieren, würde ihre Regelung von den Sterbewilligen eine Beratung verlangen, die über Bedeutung, Tragweite, Folgen eines fehlgeschlagenen Suizidversuchs und Alternativen aufklären soll. Die Länder müssten nach ihrem Entwurf ein Angebot an entsprechenden wohnortnahen Beratungsstellen sicherstellen.

In Härtefällen entscheidet Arzt

Auch der Entwurf der Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul stellt das durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Recht auf selbstbestimmtes Sterben ins Zentrum. Künast und Keul schlagen vor, dass in einer medizinischen Notlage der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eines Sterbewilligen entscheidet, ob ein tödlich wirkendes Mittel verschrieben wird, das der Betroffene selbst einnehmen müsste.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass nach medizinischer Einschätzung freier Wille ausschlaggebend für die Entscheidung und der Sterbewunsch absehbar nicht mehr veränderlich ist. Zudem muss ein zweiter Arzt die Einschätzung schriftlich bestätigen.

Sterbewillige, bei denen keine schwere Krankheit vorliegt, sollen eine Beratung durchlaufen und ihren Sterbewunsch gegenüber der zuständigen Landesstelle erklären. Sie würde nach Prüfung den Zugang zum entsprechenden Mittel gewähren. Wird es nicht binnen eines Jahres genommen, muss das Mittel zurückgegeben werden.


Sterbehilfe ist nicht gleich Sterbehilfe. Der Deutsche Ethikrat kritisiert die Einteilung in „aktive Sterbehilfe“, „passive Sterbehilfe“, „indirekte Sterbehilfe“ und empfiehlt andere Bezeichnungen. Der evangelische Pressedienst (epd) erklärt, wie unterschieden wird und was in Deutschland erlaubt ist:


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Quelleepd

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3 Kommentare

  1. Ich orientiere mich an der Bibel. Dabei seh ich mich nach Situationen um, die mein Gegenwärtige widerspiegeln. Sollte die Bibel keinen Rat beinhalten werde ich mich am allgemeinen Wort Gottes orientieren also den 10 Geboten!

    • Was auch nicht leicht ist.

      Ich war vor vielen Jahren mal zu Besuch in einer sehr konservativen baptistischen Kirche zu einer Diskussion zum Thema Sterbehilfe. Es waren nahezu ausschließlich Gemeindemitglieder da. Ich rechnete mit einer klaren Ablehnung.

      Zu meiner (und wohl auch der Gemeinde) Überraschung entwickelte sich eine völlig offene Diskussion. Sehr fair im Ton und etwa 50:50 von den vertretenen Ansichten.

      Auffällig war, dass Gemeindemitglieder, die die Situation erlebt hatten, sich pro Sterbehilfe äußerten. Und das waren wohl teilweise sehr angesehene Gemeindemitglieder, über deren Glauben es keinen Zweifel gab.

      Ich denke, hier wird es ähnlich sein und genau in diese Richtung sollte auch der Gesetzgeber gehen und das hat das Verfassungsgericht auch vorgegeben:

      Letztlich kann es nur der Betroffene selbst entscheiden.

      Und ist das nicht auch der Kern der christlichen Lehre? Das der Mensch selbst entscheiden und dann aber auch selbst verantworten muss?

  2. Wenn das die 3 Alternativen sind, ist die Entscheidung einfach.

    Der 1. Vorschlag orientiert sich mit Verboten aber straffrei an derzeitigen Abtreibungsrecht. Das ist heute mit dieser Regelung derart umstritten (meines Erachtens völlig zu Recht), dass es diese Legislaturperiode nicht überstehen wird. Sterbehilfe ist laut Bundesverfassungsgericht legal, da kann man es nicht für illegal erklären.

    Der 3. Vorschlag lädt alles den Ärzten auf. Das ist ebenfalls ein Widerspruch zum höchstgerichtlich festgestellten Selbstbestimmungsrecht und meines Erachtens kann man das Ärzten auch nicht zumuten. Es widerspricht ihrem Berufsethos.

    Bleibt der 2. Vorschlag.

    Bitter aufstoßen tat mir ferner beim ersten Vorschlag der Passus mit der Psychotherapie. Wer schon mal in Deutschland versucht hat, hier so einen Termin zu bekommen oder gar eine ganze Therapie und dann Wartezeiten von bis zu einem Jahr erfährt, der kann nur darüber den Kopf schütteln.

    Übrigens sind manche Suizidabsichten deutlich kurzfristiger, wenn sie mit extremen Schmerzen und schwerer Krankheit in Verbindung stehen.

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