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Urteil: Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft wegen Ehrenmordes

Der wegen Mordes an seiner Schwester verurteilte Afghane Ahmad O. muss seine lebenslange Gefängnisstrafe verbüßen.

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 Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 13. Februar. Die Karlsruher Richter lehnten die Revision als unbegründet ab. Die lebenslange Haft ist damit rechtskräftig. (Az.: 5 StR 274/09)

 Ahmad O. hatte seine 16-jährige Schwester Morsal im Mai 2008 auf offener Straße mit einem Messer getötet. Ihr Lebenswandel habe die Familienehre beschmutzt, heißt es im Hamburger Urteil zum Motiv von Ahmad O., der bei der Tat 23 Jahre alt war. Der Afghane habe seine Schwester wegen ihres Lebensstils schon früher bedroht und misshandelt. Der Mord sei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen geschehen.

 Die Verteidigung hatte beim Landgericht dagegen auf Totschlag plädiert und gegen die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes Revision eingelegt. Dabei berief sie sich auf ein beim Prozess vorliegendes psychiatrisches Gutachten. Danach leide Ahmad O. an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und sei nur vermindert schuldfähig. Der Mordvorwurf sei damit nicht haltbar, hatte die Verteidigung argumentiert.  

(Quelle: epd)

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