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US-Gericht: Gebete bei Stadtratssitzung zulässig

Christliche Gebete vor Stadtratssitzungen verstoßen einem Beschluss des Obersten US-Gerichts zufolge nicht gegen das Verfassungsprinzip der Trennung von Kirche und Staat.

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 Das Grundsatzurteil erging am Montag (Ortszeit) mit fünf zu vier Richterstimmen. Konservative Organisationen reagierten mit Genugtuung auf die Entscheidung: Bereits die Gründerväter der USA hätten vor Sitzungen gebetet, betonte der Verband «Alliance Defending Freedom». Laizistischen Gruppen wie die «Amerikaner für die Trennung von Kirche und Staat» zeigten sich dagegen empört.

 Im konkreten Fall ging es um die Klage einer Atheistin und einer Jüdin gegen den Stadtrat in Greece (Bundesstaat New York), wo vor jeder Sitzung ein Gebet gesprochen wird. Fast alle Gebete seien christlich, protestierten die Klägerinnen. Sie fühlten sich ausgeschlossen und diskriminiert.

 Das Oberste Gericht erklärte in seinem Urteil hingegen, «zeremonielle Gebete» brächten zum Ausdruck, dass die Nation sich auf eine höhere Autorität berufe. Im Allgemeinen sollten Gerichte nicht über die Inhalte der Gebete urteilen, abgesehen von Extremfällen, in denen etwa bestimmte Minderheiten angefeindet würden. Das sei in Greece nicht der Fall.

 Die vier Richter in der Minderheit bedauerten, die Praxis in Greece stelle Bürger vor die «wenig beneidenswerte Wahl», vor wichtigen Beratungen mit der Mehrheit zu beten oder an einer gemeinschaftlichen Aktivität nicht teilzunehmen. Die Zulässigkeit religiöser Handlungen bei öffentlichen Veranstaltungen befasst die US-Gerichte bereits seit vielen Jahren.

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(Quelle: epd)

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