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Von der Leyen: Gentests an Embryonen im Einzelfall erlauben

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht durch eine begrenzte Zulassung von Gentests an Embryonen das Lebensrecht von Behinderten nicht infrage gestellt.

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 Deutschland habe in der Vergangenheit im Umgang mit Behinderten viel dazugelernt, sagte die Ministerin am Montagabend in der ARD-Sendung «Beckmann». Ein Großteil aller Behinderungen entstehe im Laufe des Lebens, argumentierte sie. Die Haltung gegenüber behinderten Menschen dürfe nicht an der Präimplantationsdiagnostik (PID) gemessen werden.

 Die Ministerin sprach sich erneut für eine eng begrenzte Freigabe der umstrittenen PID aus. Dabei sei jedoch eine Einzelfallprüfung etwa bei vorausgegangenen Fehlgeburten oder schweren Erbkrankheiten notwendig. Es sei wichtig, die Eltern in dieser Situation nicht alleine zulassen. Ein Katalog, wann PID zulässig sei, könne nicht durch den Gesetzgeber festgelegt werden. Von der Leyen weicht mit ihrer Forderung vom Beschluss des CDU-Parteitages ab, der sich für ein Verbot der Untersuchungsmethode ausgesprochen hatte.

 Auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger lehnte in der Fernsehsendung die Embryonentests grundsätzlich ab. Losinger betonte, es gebe kein abgestuftes Lebensrecht. Mit der Verbindung von Eizelle und Samen beginne das Leben und dieses Leben stehe unter dem Schutz des Grundgesetzes und der Menschenrechte. Auch der embryonale Mensch sei ein Geschöpf Gottes. «Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der auch Menschen mit Behinderung leben können», mahnte der katholische Theologe.

 Der Berliner Reproduktionsmediziner Matthias Bloechle sprach sich hingegen für umfassende Embryonentests aus. «Alles, was in der Schwangerschaft diagnostiziert werden darf, sollte schon vorher diagnostiziert werden dürfen.» So könne eine spätere Abtreibung vermieden werden. Der Arzt hatte sich 2006 selbst angezeigt, nachdem er Embryonentests in drei Fällen angewandt hatte.

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 Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten gentechnisch untersucht und gegebenenfalls ausgesondert. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli vergangenen Jahres hatte die bisherige Rechtsauffassung verworfen, wonach die PID ausnahmslos verboten ist. Die Abgeordneten des Bundestages sollen über die gesetzliche Neuregelung ohne Fraktionszwang entscheiden.

(Quelle: epd)

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