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Vor 20 Jahren: Wiedervereinigung der Evangelischen Kirche in Deutschland

20 Jahre nach der Wiedervereinigung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist das kirchliche Zusammenwachsen in Ost- und Westdeutschland offensichtlich selbstverständlich geworden. Feierstunden oder andere protokollarische Zeremonien sind nicht geplant.

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Am 27. Juni 1991 trat die rechtliche Einheit der evangelischen Kirchen in Ost und West wieder in Kraft.

 Die Zeit der organisatorischen Trennung des deutschen Protestantismus war vorbei. In Coburg fand der Vereinigungsprozess der evangelischen Kirche seinen unspektakulären Abschluss. Einen Tag später, am 28. Juni 1991, kam erstmals wieder eine gesamtdeutsche Synode zusammen, der Kirchenvertreter aus allen 24 evangelischen Landeskirchen angehörten. Im Februar 1961 war die Synode der deutschen Protestanten zum letzten Mal gemeinsam zusammengekommen, nach dem Mauerbau im August konnten die Kirchenparlamentarier nur noch getrennt tagen.

 «Wir haben gut zueinander gefunden, und ein Graben zwischen Ost und West ist auch nicht zu spüren gewesen», bilanzierte der damalige Präses Jürgen Schmude die Beratungen des neuen gesamtdeutschen EKD-Kirchenparlamentes, dem 120 west- und 40 ostdeutsche Protestanten angehörten. Kontroversen über das kirchliche Zusammenwachsen und den künftigen Kurs gab es in der vereinten Kirchensynode in Coburg nicht, der Umgang war von Fairness bestimmt.

 Auch während der institutionellen Trennung von DDR-Kirchenbund und EKD dauerte das Zusammengehörigkeitsgefühl der evangelischen Christen fort. Die 24 evangelischen Landeskirchen in Deutschland Ost und West hatten ein enges Netz an Partnerschaften geknüpft.

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 Die eigentliche Weichenstellung für die kirchliche Wiedervereinigung erfolgte zwei Monate nach dem Mauerfall. Im Januar 1990 trafen sich Beauftragte der EKD und des Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR in der Evangelischen Akademie Loccum. Ergebnis dieser Klausurtagung war die einstimmig verabschiedete Loccumer Erklärung, in der festgehalten wird: «Die besondere Gemeinschaft der evangelischen Christenheit in Deutschland ist trotz der Spaltung des Landes und der organisatorischen Trennung der Kirche lebendig geblieben.» In diesem Dokument wird als gemeinsames Ziel die kirchliche Einheit formuliert und die staatliche Einigung Deutschland bejaht.

 Vorbereitet wurde die Vereinigung von einer «Gemeinsamen Kommission» aus zehn Vertretern der EKD und neun Mitgliedern des ostdeutschen Kirchenbundes, der seit 1969 acht evangelische Landeskirchen in der damaligen DDR vereinte. In diesem Gremium wurde die Möglichkeit, eine neue Kirchenverfassung zu erarbeiten, nicht aufgegriffen, da für die Erörterung von Verfassungsfragen keine Kraft gebunden und ein Scheitern eines solchen Bemühens nicht riskiert werden sollte.

 Heiße Eisen in dem Prozess der Zusammenführung, die zunächst bis Jahresende 1993 angepeilt war, waren der Religionsunterricht, die Kirchensteuer und die Militärseelsorge. Während der Religionsunterricht und der staatlichen Kirchensteuereinzug von den östlichen Landeskirchen übernommen wurden, führte die Neuregelung der Militärseelsorge zu heftigen innerkirchlichen Auseinandersetzungen. «Die Einwände der östlichen Kirchen waren aus ihrer Geschichte heraus verständlich. Militärpfarrer als Staatsbeamte erschienen ihnen als ein Restposten der früheren Allianz von Thron und Altar», fand der damalige Militärbischof Hartmut Löwe.

 Nach Verhandlungen mit dem Staat wurde als Übergangslösung eine Rahmenvereinbarung über die Soldatenseelsorge in den neuen Bundesländern geschlossen. Diese galt von 1996 bis Ende 2003. Seit Anfang 2004 gilt der Militärseelsorgevertrag als gemeinsamer rechtlicher Rahmen.

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 Hochemotionale Debatten löste auch ein Gutachten des Tübinger Staatskirchenrechtlers Martin Heckel aus, das im Sommer 1990 erschien und für Schub in dem Vereinigungsprozess sorgte. Heckel kam darin zu dem Ergebnis, dass die EKD-Mitgliedschaft der östlichen Landeskirchen auch nach 1969 fortbestand.

 Der förmlichen Vereinigung am 27. Juni 1991 ging die Verabschiedung von zwei Kirchengesetzen über die nötigen Verfassungsänderungen durch die Synoden von EKD und Kirchenbund im Februar in Berlin-Spandau voraus. Der damalige EKD-Ratsvorsitzende und Berliner Bischof Martin Kruse bilanzierte bei dieser Gelegenheit: «Die Wiederherstellung der einen Evangelischen Kirche in Deutschland ist nicht das Ende des Vereinigungsprozesses, sondern eine wichtige Etappe in seinem Verlauf.»

(Quelle: epd)

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