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wdr.de: Arbeitsgericht Aachen – Katholische Kirche wegen „Diskriminierung“ verurteilt

Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft hat einen Krankenpfleger mit Verweis auf seine Konfessionslosigkeit nicht eingestellt. Das Arbeitsgericht Aachen wertete das am Donnerstag als Diskriminierung – obwohl für die Kirche eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz gilt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

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(Quelle: wdr.de)

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