Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft hat einen Krankenpfleger mit Verweis auf seine Konfessionslosigkeit nicht eingestellt. Das Arbeitsgericht Aachen wertete das am Donnerstag als Diskriminierung – obwohl für die Kirche eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz gilt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
(Quelle: wdr.de)