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Ab August: Schärfere Regeln beim Kirchenasyl

Für das Kirchenasyl gelten von August an strengere Regeln. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Dienstag auf Anfrage in Berlin mitteilte, soll die für Betroffene oftmals maßgebliche Frist in sogenannten Dublin-Fällen von 6 auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gilt den Angaben zufolge ab Anfang kommenden Monats. Die Dublin-Regelung besagt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden der EU betreten hat, für das Asylverfahren zuständig ist. Reist der Asylsuchende weiter, kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten wieder in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Verstreicht die Frist, ist der andere Staat zuständig.

Quelleepd

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