- Werbung -

Vor Gericht: Kurzer Schulweg gegen Glaubensbekenntnis

In NRW wollten muslimische Eltern ihren Sohn an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule anmelden. Begründung: Die Schule liege nur 150 Meter vom Wohnhaus entfernt. Der Schulweg zu einer öffentlichen Gemeinschaftsgrundschule würde 3,3 Kilometer betragen. Die Schule hätte den Jungen aufgenommen, stellte aber die Bedingung, dass er am katholischen Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten teilnehmen muss. Das wiederum lehnten die Eltern ab und klagten. Es handele sich um eine staatliche Schule, so dass diese zur religiösen Neutralität verpflichtet sei. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab. Der pauschale Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot reiche nicht aus, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klar. Die Bundesländer sind frei, entsprechende Schultypen einzurichten.

NEWS & Themen

NEWSLETTER

BLICKPUNKT – unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.
Wir liefern dir die interessantesten NEWS,
Interviews und Geschichten aus der christlichen Welt.
Kompakt, relevant, inspirierend.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

WAS KANNST DU ZUM GESPRÄCH BEITRAGEN?

Bitte gib hier deinen Kommentar ein
Bitte gib hier deinen Namen ein