In der Schweiz sind Gottesdienste ab Donnerstag (28. Mai) wieder erlaubt. Seine Erleichterung darüber teilt der Dachverband Freikirchen.ch in einer Pressemitteilung mit. Zwar enthalte das vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebene Rahmenschutzkonzept gewisse „Knacknüsse“. Doch die Freude, dass die Zusammenkünfte nach über zehn Wochen wieder stattfinden könnten, überwiege. Außerdem waren erstmals auch die Freikirchen beim Treffen des Schweierischen Rats der Religionen mit Bundesrat Alain Berset eingeladen. Dafür sei man dankbar, heißt es in der Mitteilung.
In der Schweiz gibt es wie in Deutschland zukünftig einige Vorgaben. So dürfen die Besucherinnen und Besucher die Kollekte nicht weiterreichen und müssen auf das Abendmahl verzichten. Auch der gemeinsame Gesang ist vorerst tabu. „Die Freikirchen schätzen die Arbeit des Bundesrates und haben die Weisungen in aller Form nachvollzogen. Wir sind überzeugt, dass durch das Schutzkonzept jetzt ein verantwortungsvoller Weg zurück in die Normalität beschrieben ist und beschritten werden kann“, sagt Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbands Freikirchen.ch. (nate)