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Corona-Regeln: Gesang ist in der evangelischen Kirche tabu

Nach und nach werden Gottesdienste wieder erlaubt. Die beiden großen Kirchen haben deswegen Verhaltensregeln entworfen – mit teils drastischen Maßnahmen.

Von Nathanael Ullmann

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In Sachsen dürfen es Christen schon, in Thüringen auch. Und bald wird es wohl auch wieder in anderen Bundesländern möglich sein: Gottesdienste feiern. Doch trotz der Lockerungen ist die Gefahr des Coronavirus nicht gebannt. Die evangelische und die katholische Kirche haben deswegen jetzt Verhaltensregeln veröffentlicht, die sich jeweils leicht unterscheiden.

Die Basis ist jedoch bei beiden gleich: Sowohl die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ als auch die „Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise“ schreiben vor, dass die Feiernden einen ausreichenden Sicherheitsabstand wahren. Bei der evangelischen Kirche sind das beispielsweise anderthalb bis zwei Meter in jede Richtung. Im Zweifelsfall sollen Zugangsbeschränkungen eingeführt werden.

Gesichtsmasken empfohlen

Auch sonst möchten die beiden Kirchen den Kirchenraum auf unterschiedliche Art vorbereitet wissen. Die evangelische Kirche rät beispielsweise, die Empore nicht zu nutzen und die Kirche geordnet zu betreten und verlassen. Die katholische Kirche empfiehlt sogar, Laufwege wenn möglich als Einbahnwege zu markieren und für den Ein- und Ausgang der Kirche verschiedene Türen zu wählen. Das Tragen von Gesichtsmasken beschreibt die Bischofskonferenz als „sofern erforderlich […] maßgeblich“, auch die EKD empfiehlt sie dringend.

Für Trauergottesdienste, Taufen und Trauungen gelten bei der EKD dieselben Bestimmungen. Von Konfirmationen und Ordinationen rät sie vorerst ab. Auch die katholische Kirche legt bei besonderen Feiern eine Verschiebung nahe. Ansonsten fordert sie eine „besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln“. Auf jeden Fall ausgesetzt bleiben hingegen Wallfahrten. Erlaubt und von der Bischofskonferenz sogar empfohlen ist der Gottesdienst im Freien.

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Unterschiedliche Abendmahlsregeln

Auch für den Ablauf der Gottesdienste haben die Kirchen Regelungen verabschiedet. Weil Singen „besonders hohe Infektionsrisiken“ birgt, bittet die evangelische Kirche, darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres zu verzichten. Die katholische Kirche reagiert hier etwas lockerer. Sie bittet nur, von lautem Gemeindegesang abzusehen.

Unterschiede gibt es auch bei den Regeln für das Abendmahl beziehungsweise die Eucharistie. Die EKD erinnert daran, dass „ein Wortgottesdienst keine Minderform von Gottesdienst ist, sondern die vollständige Gegenwart Jesu Christi eröffnet.“ Sollte doch das Abendmahl gefeiert werden, bittet sie, Einzelkelche zu benutzen. Die katholische Kirche hat dazu eine Vielzahl von Regeln aufgestellt. Der Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“) sollte beispielsweise allenfalls zusammen ausgesprochen werden, Mund- und Kelchkommunion sind untersagt. Beide Kirchen verbieten den Friedensgruß. Die Kollekte sollen Gemeinden am Ausgang einsammeln.

Die Kirchen wollen ihre Regelungen regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Ob die Regelungen umgesetzt werden, entschiedet in den katholischen Gemeinden der Ortsbischof. Bei der evangelischen Kirchen sollten die jeweiligen Landeskirchen bzw. Regionen die Bestimmungen umsetzen.

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