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„Zügige Regelung“: Bundesregierung will rituelle Beschneidung gesetzlich erlauben

Die Bundesregierung strebt eine schnelle gesetzliche Regelung für religiöse Beschneidungen an. Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen sollen dabei straffrei sein.

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«Für alle in der Bundesregierung ist es völlig klar: Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland», sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. 

Das Landgericht Köln hatte vor zwei Wochen die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Es bereite der Bundesregierung Sorge, dass sich die Ausübung dieses uralten religiösen Brauchs nicht in einer Situation des Rechtsfriedens befinde, sagte der Regierungssprecher. Es sei auch zeitlich geboten, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Wie dies geschehen kann, werde derzeit zwischen den Ministerien mit Beteiligung des Bundeskanzleramts beraten, sagte Seibert.

Laut einer Sprecherin des Justizministeriums habe Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger direkt nach dem Urteil eine intensive Prüfung der rechtlichen Fragen veranlasst.

Außenminister Westerwelle machte deutlich, dass im Ausland viel Kritik an dem Kölner Urteil laut geworden sein. Es gäbe «die grosse Sorge über die Folgen dieses Urteils für das Bild Deutschlands in der Welt, aber besonders für jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland».

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Das Urteil war auch bei der Opposition, jüdischen und muslimischen Verbänden und den Kirchen auf teils scharfe Kritik gestoßen. Auch unter Juristen ist es umstritten.

 

(Quelle: epd)

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