Auch wer sich in seinem Glauben durch Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert fühlt, muss Rundfunkbeitrag bezahlen. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht Würzburg eine Klage eines Mannes gegen den Bayerischen Rundfunk abgewiesen.