Auch wer sich in seinem Glauben durch Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diffamiert fühlt, muss Rundfunkbeitrag bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden und damit die Klage eines Mannes gegen den Bayerischen Rundfunk abgewiesen.
Der Mann hatte seine Klage unter anderem damit begründet, dass einige Sendungen „insbesondere in ihrer Dramaturgie der Formulierung sowie in der Suggestion“ die Religionsfreiheit verletzt hätten und auch seine Heimatregion Unterfranken in Verruf brächten.
Als Beispiel führte der Kläger die Sendungen „Mission unter falscher Flagge – Radikale Christen in Deutschland“ vom 4. August 2014 und „Der Ort, an dem keiner wohnen will“ vom 1. September 2014 an. Das Gericht lehnte sämtliche Klagepunkte des Mannes ab und verurteilte ihn dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hat nun noch die Möglichkeit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung zur Berufung zu beantragen.
Die Dokumentation „Mission unter falscher Flagge“ befasste sich kritisch mit Gruppierungen aus dem Spektrum evangelikaler Christen in Deutschland. Der vom NDR verantwortete Film sorgte in evangelikalen Kreisen für Empörung. Für die Sendung „Der Ort, an dem keiner wohnen will“, die in der BR-Reihe „Ausgerechnet“ gezeigt wurde, waren Volontäre des Senders in den Landkreis Rhön-Grabfeld gereist. Die Region in Unterfranken ist besonders von Abwanderung betroffen.