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Streit um Wachkomapatienten: Lambert lebt vorerst weiter

Soll der Wachkomapatient Vincent Lambert sterben? Seit Jahren streitet die Familie in Frankreich erbittert um diese Frage. Die Ärzte hatten Anfang der Woche schon die künstliche Ernährung abgeschaltet. Doch in letzter Minute erreichten die Eltern einen Aufschub.

Jahre lang hält der Streit um Vincent Lambert (42) bereits an. Seit der ehemalige Krankenpfleger bei einem Motorradunfall 2008 verunglückte, liegt er im Wachkoma. Seine Augen bewegen sich, sie reagieren auf Lärm, wie der Spiegel berichtet. Auch empfindet er Schmerzen, kann weinen. Doch sonst bleibt seine Miene ausdruckslos. Er kann sich nicht mitteilen. Es ist der „Status minimalen Bewusstseins“.

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Nachdem medizinische Versuche, das zu ändern, erfolglos bleiben, beginnt ein Rechtsstreit: Lamberts Frau und sechs seiner Geschwister wollen, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt werden. Auf der anderen Seite stehen die Eltern und zwei weitere Geschwister. Die Eltern, sie 73 Jahre alt, er 90, überzeugte Katholiken, wollen den Tod auf jeden Fall verhindern. Die Mutter sieht den Sohn als „behindert“, nicht als unheilbar hirnkrank. Eine Patientenverfügung gibt es nicht.

Europäischer Gerichtshof bleibt bei Entscheidung

Es ist ein Rechtsstreit, der durch viele Instanzen geht: über die französischen Verwaltungsgerichte bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser entscheidet, dass es kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention sei, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Einen Einspruch der Eltern lehnt der Gerichtshof im April 2019 ab, berichtet der Stern. Am Montag hatten die Ärzte die künstliche Ernährung eingestellt. Normalerweise wäre Lambert innerhalb weniger Tage verstorben. Eine erneute Beschwerde der Eltern beim Europäischen Gerichtshof hatte dieser abgewiesen. Es gebe keine neuen Beweise in dem Fall.

Doch nun gibt es abermals eine Wende: Das Pariser Berufungsgericht ordnete eine Wiederaufnahme an, wie mehrere Medien einstimmig berichten. Die Behörden sollten alle Maßnahmen ergreifen, um Lambert am Leben zu halten. In der Begründung verweist das Gericht auf die Forderungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dessen Gremium will eine Stellungnahme zum Fall erarbeiten und hatte Frankreich gebeten, die Entscheidung bis dahin zu vertagen. Das hatte das Land zunächst abgelehnt, weil die Forderungen des Ausschusses nicht rechtlich bindend seien, so die Welt. Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts ist der Tod jedoch vorerst weiter aufgeschoben. Der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, bezeichnete das Urteil als „außerordentlichen Sieg“. Ein Neffe Lamberts nannte es „puren Sadismus“.

Papst meldet sich zu Wort

Wie brisant der Fall ist, zeigt sich daran, dass sogar Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sich dazu geäußert hat. Die Mutter des Erkrankten hatte ihn vor dem Urteil um Hilfe gebeten. Macron antwortete auf Facebook: „Es steht mir nicht zu, eine Entscheidung rückgängig zu machen, die Ärzte in Übereinstimmung mit dem Recht geschlossen haben.“ Sogar der Papst hat sich mittlerweile des Wachkomapatienten angenommen. „Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, von Anfang bis zum natürlichen Ende. Geben wir der Wegwerfkultur keinen Raum“, schrieb er auf Twitter. Damit bezog er sich zwar nicht direkt auf Vincent Lambert. Viele Medien sehen es dennoch als Reaktion auf die Vorkommnisse.

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