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Zwangsprostitution: Koalition verschärft Gesetzesvorlage

Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben sich am Dienstag auf die letzten Details des Gesetzes zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution geeinigt, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, mit.

Demnach machen sich Freier künftig strafbar, wenn sie erkennen können, dass sie eine Zwangsprostituierte vor sich haben und dies nicht der Polizei melden. Laut der nunmehr formulierten Gesetzesbegründung ist von Zwangsprostitution auszugehen, wenn eine Prostituierte Verletzungen aufweist, eingeschüchtert ist oder ihr Zuhälter die Art und Entlohnung der Sexdienstleistungen aushandelt.

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Opferaussage für Urteil nicht mehr erforderlich

Menschenhandel soll künftig auch dann bestraft werden, wenn die Opfer nicht gegen die Täter aussagen. Bisher ist dies für den Nachweis der Tat und eine Verurteilung der Täter notwendig. Die Opfer ziehen ihre ursprünglichen Aussagen aus Angst aber oft zurück.

Schließlich sollen unter die Straftatbestände von Menschenhandel und Zwangprostitution auch die Praktiken sogenannter Loverboys fallen. Das sind Zuhälter, die unerfahrenen jungen Frauen ein Liebesverhältnis vorspielen und sie dann zur Prostitution zwingen.

Quelleepd

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