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Sterbewunsch ist nicht immer Ausdruck von Selbstbestimmung

Nach dem Tod der Kessler-Zwillinge wird über assistierten Suizid diskutiert. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch weist darauf hin, dass sich hinter dem Willen zu sterben oft ein ganz anderer Wunsch verbirgt.

Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, mahnt in der Debatte um assistierten Suizid dazu, Sterbewünsche nicht allein als Ausdruck von Selbstbestimmung zu begreifen. «Selbstbestimmung verdient Respekt und ist in jedem Einzelfall zu achten und ernst zu nehmen», sagte Schuch dem Evangelischen Pressedienst (epd). «Zugleich lehren uns die Erfahrungen diakonischer Arbeit, dass nahezu jeder Sterbewunsch, auch der nach assistiertem Suizid, Ausdruck einer existenziellen Krise sein kann.»

Es gebe nicht nur den klaren Wunsch zu sterben, erklärte Schuch weiter, sondern auch den Wunsch, nicht mehr so weiterleben zu müssen. Damit verbunden sei oft der Wunsch nach Gemeinschaft, Gespräch und Begleitung. Die Berichterstattung zum Tod von Alice und Ellen Kessler zeige, wie stark existenzielle Fragen um würdevolles Altern und Autonomie am Lebensende bewegten. Dabei geht es laut Schuch nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um soziale und spirituelle Begleitung von Menschen in Krisen, von Schwerkranken und Sterbenden.

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Möglichkeiten zur Hilfe nicht ausgeschöpft

Die Entertainerinnen Alice und Ellen Kessler waren am Montag im Alter von 89 Jahren in Grünwald bei München gestorben. Sie hatten dabei die Dienste der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) genutzt, wie die Organisation nach dem Tod bekanntgab. Demnach handelte es sich um «assistierten Suizid».

Schuch sagte, die Diakonie setze sich dafür ein, dass Sterbewünsche zwar ausgesprochen werden dürften, aber Menschen nicht aus Lebensüberdruss, Einsamkeit, Armut oder innerer Erschöpfung ihr Leben beenden wollten. Der Diakonie-Chef drang auf Ausbau und gesetzliche Verankerung der Suizidprävention, der Hospizarbeit und der Palliativversorgung: «Die Möglichkeiten, Menschen in Notlagen wirksame Hilfe anzubieten, sind noch längst nicht ausgeschöpft.» Er nannte die Telefonseelsorge, den Ausbau psychiatrisch-psychosozialer Krisendienste und präventive Hausbesuche für Über-75-Jährige.

Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

Quelleepd

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2 Kommentare

  1. Mein Leserbrief, der in der Ärztezeitung veröffentlicht wurde:

    Für Christen ergibt sich eine andere Perspektive:

    Gott heilt alle deine Krankheiten. Psalm 103,3

    Ich bin der HERR, dein Arzt. 2.Mose 15,26

    Jesus Christus spricht in Matthäus 11,28:
    Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt.
    Ich will euch erquicken.

    Jesus Christus kann Wunder vollbringen, aber auch durch Ärzte, andere Therapeuten und Medikamente handeln.

    Aber viele Menschen sind voreingenommen und lehnen Jesus Christus ab, haben sich aber nie damit beschäftigt, ob die Bibel zuverlässig überliefert wurde…

    Christen erleben nahezu unglaubliche Heilungswunder – tagtäglich. Darüber wird in dieser
    Sendung mit Ärzten und Patienten gesprochen:
    YouTube: Rund um den Turm (10) – Jesus heilt
    https://www.youtube.com/watch?v=d5bymsgHpJs

    Aber Psalm 31,16 nicht vergessen:
    Meine Zeit steht in deinen Händen.

    Kostenloses E-Book
    Prof. Dr. Werner Gitt: Wunder und Wunderbares – Lebenszeugnisse über Gottes Hilfe und Eingreifen:
    http://ebooks.fcdi.de/m0/wunder_und_wunderbares.pdf

  2. Es gibt zur Zeit keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe. Das liegt nicht an den Befürwortern sondern an den Gegnern, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben über das hinaus einschränken wollen, was das Verfassungsgericht vorgegeben hat und es deshalb in Kauf nehmen, dass es so nicht mal eine gesetzliche Beratungspflicht gibt.

    Ist ja nicht so, als wenn es das höchstrichterliche Urteil erst seit gestern gäbe.

    Und Herr Schuch hat Recht, wenn er mangelnde Hilfsmöglichkeiten beklagt. Solange man wochen- oder monatelang auf einen Hospizplatz warten muss, kann man sich das Argumentieren gegen Sterbehilfe auch sparen.

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