Darf die Kirche Taufeinträge dauerhaft speichern, auch wenn jemand längst ausgetreten ist? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof.
Ein Belgier will nicht nur aus der katholischen Kirche austreten – er will auch aus dem Taufregister verschwinden. Nun landet der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wie DOMRADIO berichtet. Der Mann wurde als Kind katholisch getauft, trat später aus und forderte die vollständige Löschung seiner Daten. Sein Bistum vermerkte den Austritt nur im Taufregister – ihm reicht das nicht. Er berief sich auf das „Recht auf Vergessenwerden“ der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Am 1. Oktober will die Generalanwältin ihre Schlussanträge zu dem Fall vorlegen. Dann wird der EuGH entscheiden.
Das Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen haben. Berührt sind Religionsfreiheit, Datenschutz und der besondere Charakter kirchlicher Archive. Darauf berufen sich auch die Kirchen in Deutschland. Taufbücher seien keine Mitgliederlisten, sondern Dokumentationen eines historischen Ereignisses, das sich nicht rückgängig machen lasse. Zudem seien die Register wichtige Quellen für die Ahnenforschung.
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