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Urteil: Schulverweigerer müssen nicht ins Gefängnis

Ein Ehepaar, das seine Kinder aus religiösen und Gewissensgründen nicht in eine staatliche Schule schickt, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Kassel verurteilte das Paar am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à einen Euro. Der 48-jährige Familienvater und seine 43-jährige Ehefrau hätten sich der dauernden Verletzung der Schulpflicht schuldig gemacht, erklärte Richter Jürgen Dreyer. Eine Freiheitsstrafe sei aber nicht angemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreimonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Das Ehepaar unterrichtet bislang fünf seiner sieben Kinder zuhause. Ob sie ihre Kinder künftig in eine normale Schule schicken, wollen die Eltern noch beraten. Sie hätten gern eine eigene Heimschule gegründet. Das Gericht machte aber klar, dass dies wohl nicht genehmigt werde.

Ein Ehepaar, das seine Kinder aus religiösen und Gewissensgründen nicht in eine staatliche Schule schickt, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Kassel verurteilte das Paar am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à einen Euro. Der 48-jährige Familienvater und seine 43-jährige Ehefrau hätten sich der dauernden Verletzung der Schulpflicht schuldig gemacht, erklärte Richter Jürgen Dreyer. Eine Freiheitsstrafe sei aber nicht angemessen.

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 Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreimonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Das Ehepaar unterrichtet bislang fünf seiner sieben Kinder zuhause. Ob sie ihre Kinder künftig in eine normale Schule schicken, wollen die Eltern noch beraten. Sie hätten gern eine eigene Heimschule gegründet. Das Gericht machte aber klar, dass dies wohl nicht genehmigt werde.

(Quelle: epd)

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