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Beschwerde unzulässig: Menschenrechtsgericht weist Klage gegen Schweizer Minarettverbot ab

Schweizer Muslime sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen das 2009 erlassene Minarett-Verbot des Alpenstaats gescheitert.

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 Die Straßburger Richter wiesen die Beschwerde am Freitag als unzulässig ab. Die muslimischen Kläger seien von dem Verbot nicht unmittelbar und konkret betroffen, argumentierte das Gericht. Auch indirekte Opfer seien sie nicht, da sie nicht geplant hätten, in nächster Zeit eine Moschee mit Minarett zu bauen. (Az: 65840/09 und 66274/09)

 Die Kläger – vier muslimische Organisationen aus der Schweiz sowie ein früherer Sprecher der Genfer Moschee – hatten sich in allgemeiner Form beschwert, dass das Minarett-Verbot sie in ihren religiösen Überzeugungen verletze. Außerdem sahen sie sich wegen ihrer Religion diskriminiert. Die Kläger hätten allerdings nicht gezeigt, dass die Verfassungsänderung konkret auf sie angewendet werden könnte, so das Menschenrechtsgericht.

 Die Schweizer Verfassung enthält ein Bauverbot für Minarette, seit sich im November 2009 rund 57 Prozent der Bürger in einer Volksabstimmung für einen solchen Schritt ausgesprochen hatten. Die Minarett-Gegner hatten unter anderem argumentiert, die Türme seien ein «religiös-politisches Machtsymbol des Islams», weniger ein Ausdruck des Glaubens.

(Quelle: epd)

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