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Ägypten: Gericht untersagt Abwendung vom Islam

Wie jetzt bekannt wurde, hat ein Kairoer Gericht am Samstag, den 13. Juni 2009, einem ehemaligen Muslim verboten, offiziell zum christlichen Glauben überzutreten.

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Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, war der Ägypter Maher El-Gohary vor 34 Jahren Christ geworden. Die zuständige Behörde hatte sich geweigert, den Religionseintrag in seinen Personalpapieren zu ändern. Der Konvertit hatte daraufhin versucht, sein Recht auf Religionsfreiheit gerichtlich einzufordern. Während des zehnmonatigen Verfahrens wurde El-Gohary Opfer zahlreicher Angriffe und Todesdrohungen radikaler Muslime und ist gezwungen, versteckt zu leben. Laut IGFM möchte Maher El-Gowary das Urteil dennoch vor Ägyptens Oberstem Gericht anfechten.

Nach dem Journalisten Mohamed Ahmed Hegazy ist er in Ägypten der zweite ehemalige Muslim, der es wagt, das in Art. 46 der ägyptischen Verfassung verbriefte Recht auf Religionsfreiheit offiziell einzufordern. Hegazys Antrag war am 29. Januar 2008 ebenfalls zurückgewiesen worden. Ägyptens Höchstes Gericht hatte anschließend einen Antrag auf Zulassung einer Revision nicht zugelassen. Die möglichen Rechtsmittel in Ägypten waren und sind damit ausgeschöpft. In beiden Fällen begründeten die Richter ihre Entscheidung mit Artikel 2 der ägyptischen Verfassung, der die Scharia, das islamische Recht, als Quelle des Rechts in Ägypten festlegt. Nach islamischem Recht ist das verlassen des Islam verboten und ein todeswürdiges „Verbrechen“.

Drohungen und Übergriffe gegen Konvertiten

Nach Angaben der IGFM wird die Mehrheit der christlichen Konvertiten in Ägypten Opfer willkürlicher Verhaftungen und Folter. Der christliche Konvertit Hegazy, seine Frau und ihre inzwischen eineinhalb Jahre alte Tochter sind nach mehreren tätlichen Angriffen, Verwüstungen ihrer Wohnung und Mordversuchen durch radikale Muslime gezwungen, dauerhaft versteckt zu leben. Maher El-Gohary ist ebenfalls Opfer zahlreicher Einschüchterungen und Drohungen und lebt nun ebenfalls versteckt, obwohl sein Fall anfangs von den Medien kaum zur Kenntnis genommen worden war.

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(Quelle: IGFM)

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