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Gesetzgebung: Bischof Huber bedauert neues Gesetz zur Patientenverfügung

Bischof Wolfgang Huber sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz über Patientenverfügung keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage.

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«Wir haben uns zwar grundsätzlich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen», sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Donnerstagabend. Huber ergänzte, gerade am Gesetzentwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der vom Bundestag mehrheitlich angenommen wurde, habe es erhebliche Kritik der Kirchen gegeben.

Der Berliner Bischof bedauerte, dass der Bundestag sich mehrheitlich für den Entwurf der Gruppe Stünker entschieden hat. Der Entwurf gehe einseitig von einer zu eng gefassten Vorstellung von Selbstbestimmung aus: «Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht.» Nach dieser Richtungsentscheidung  müssten nun alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wenigstens in der Umsetzung auch die kritischen Stimmen, insbesondere vieler Ärzte, so weit wie möglich zu berücksichtigen, sagte Huber.

Auch der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, meldete Bedenken gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz an. Bei einer gesetzlichen Regelung, die einseitig die Selbstbestimmung des Patienten betont, müsse genau überprüft werden, ob sie dem vorab verfügten  Patientenwillen und dessen Krankheits- und Sterbesituation gerecht wird, erklärte der Freiburger Erzbischof. Das Zusammenspiel von Selbstbestimmung und Fürsorge gewährleiste das Patientenwohl am besten. Zollitsch hob hervor, dass sich Patienten im Wachkoma und mit schwerster Demenz nicht in der Sterbephase befänden.

Nach mehrjähriger Debatte beschloss der Bundestag am Donnerstag ein Patientenverfügungsgesetz. Für den Stünker-Entwurf stimmten 317 Abgeordnete, 233 votierten dagegen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte die Entscheidung." Danach sind schriftliche Patientenverfügungen für Ärzte und Angehörige verbindlich. Das gilt auch, wenn der Patient, der sich nicht mehr äußern kann, in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert hat. Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt und Betreuer des Kranken gemeinsam zu einer Entscheidung kommen.

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(Quelle: epd)

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