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Finnland: Politikerin wegen Beleidigung Homosexueller verurteilt

Der Oberste Gerichtshof Finnlands hat die frühere Innenministerin Päivi Räsänen wegen kritischer Äußerungen über Homosexualität zu einer Geldstrafe verurteilt, gleichzeitig aber im Fall eines Bibel-Tweets freigesprochen.

Räsänen und der lutherische Bischof Juhana Pohjola wurden mit 3:2 Stimmen schuldig gesprochen, „einen Text öffentlich zugänglich gemacht zu haben, der eine Bevölkerungsgruppe herabwürdigt“, berichten die Menschenrechtsorganisation ADF International und die Helsinki Times. Der Oberste Gerichtshof verhängte Geldstrafen sowie die Auflage, die beanstandeten Inhalte zu entfernen. Strafmildernd hieß es, dass der Text „keine Anstiftung zu Gewalt oder vergleichbare, bedrohungsähnliche Aufstachelung zu Hass“ enthielt.

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Konkret ging es um eine kirchliche Broschüre zu Ehe und Sexualethik aus dem Jahr 2004, in dem Räsänen gelebte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnet hatte. Im Urteil hieß es, dass die Broschüre fälschlicherweise Homosexualität als „Störung der psychosexuellen Entwicklung“ beschreibe und die Auffassung zurückweise, dass sie eine „natürliche Variante“ der menschlichen Sexualität darstelle. Die strittigen Passagen in der Broschüre stellten „gesellschaftliche und medizinische Behauptungen“ dar und nicht in erster Linie ein religiöses Bekenntnis. Räsänens Rolle als Abgeordnete und Ärztin fielen bei der Beurteilung verstärkend ins Gewicht, so das Gericht. Ausschlaggebend für die Verurteilung sei gewesen, dass Räsänen den Artikel auch 2019 und 2020 noch online teilte, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Voruntersuchungen eingeleitet worden waren.

Räsänen sieht ihre Meinungsfreiheit verletzt

„Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf Meinungsfreiheit nicht anerkannt hat“, sagte Räsänen nach dem Urteil. Sie prüfe nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärte die Politikerin. „Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Menschen verteidigen, seine Überzeugungen im öffentlichen Raum zu äußern“, sagte sie laut Tagespost. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig freigesprochen worden.

Vertreter von ADF International kritisierten die Entscheidung scharf, sprachen von „staatlicher Zensur“ und warnten vor einer „abschreckenden Wirkung“ auf die öffentliche Debatte in demokratischen Gesellschaften. „Die Bestrafung friedlicher Meinungsäußerung, insbesondere wenn sie auf tief verwurzelten religiösen Überzeugungen beruht, untergräbt das Fundament freier Gesellschaften“, sagte Kristen Waggoner, CEO, Präsidentin und Chefjuristin von ADF.

In derselben Verhandlung bestätigte das Oberste Gericht die Freisprüche der Vorinstanzen im Zusammenhang mit einem Tweet Räsänens aus dem Jahr 2019. Darin hatte die Politikerin die Unterstützung ihrer Kirche für eine Pride‑Veranstaltung kritisiert und dazu einen Bibelvers zitiert.

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„Gefährliche Signalwirkung“

Dr. Reinhardt Schink, Vorstand der Evangelischen Allianz in Deutschland, äußerte sich in einem Kommentar kritisch über das Urteil. „Eine Politikerin und ein Bischof werden strafrechtlich verurteilt, weil sie eine klassisch‑christliche Position zu Ehe, Sexualität und Menschenbild öffentlich vertreten haben – ohne Gewaltaufruf, ohne Beleidigung konkreter Personen, ohne jede Form von Hetze“, schreibt Schink. Dass ein solcher Text nach über 20 Jahren und mehreren Freisprüchen als „Hassrede“ bezeichnet werde, werfe „ernsthafte Fragen“ auf.

Als problematisch erachtet Schink außerdem, dass spontane Meinungsäußerungen (wie ein Tweet) „offenbar“ geschützt seien, ausgearbeitete theologische oder ethische Texte jedoch nicht – „sobald sie öffentlich zugänglich bleiben“. Damit würden nicht nur kirchliche Publizistik, sondern auch theologische Lehre, Bildungsarbeit und kirchliche Positionspapiere „unter Generalverdacht gestellt“. Die Grenze zwischen legitimer Kritik und strafbarer „Herabwürdigung“ sei unscharf. Das Urteil signalisiere: „Wer aus religiöser Überzeugung Positionen vertritt, die nicht kompatibel mit dem Zeitgeist sind, bewegt sich auf juristisch unsicherem Terrain“, so Schink.

Der Allianz-Vorstand betont: „Wo Gerichte beginnen, theologische Inhalte zu bewerten und moralische Positionen strafrechtlich zu sanktionieren, wird eine Grenze überschritten, die dem demokratischen Diskurs schadet.“ Das Urteil sei kein „finnisches Binnenereignis“, sondern ein „Warnsignal“. Es müsse geklärt werden, ob dieses Urteil mit europäischem Recht vereinbar sei, so Schink.

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16 Kommentare

  1. “ Den Artikel für die Kirchenbroschüre hatte Räsänen 2004 verfasst. Das Gericht verurteilte die Angeklagte mit der Begründung, dass „Räsänen, nachdem 2019 eine Voruntersuchung eingeleitet worden war, den Artikel weiterhin auf ihren eigenen Internet- und Social-Media-Seiten in den Jahren 2019 und 2020 verbreitet hat“.

    Sie hatte sich von den Inhalten nicht distanziert, was zu der Verurteilung geführt hat.
    Ich finde nicht, dass es allein um Meinungsfreiheit geht, auch nicht um “ Verunglimpfung „, sondern um eine nonkonforme religiöse Meinung, vertreten durch eine Politikerin, ehemalige Innenministerin, die der Staat Finnland maßregelte.

        • Na wenn dir das nicht klar ist…

          Wenn ich das über einen AfD-Funktionär oder gar über alle AfD-Fans sagen würde mit dem Ziel, diese pauschal als sexuell gestört darzustellen und damit herab zu würdigen, wäre es dann für Dich verständlich?

            • Ich wollte es nur auch für Dich gut erklären.

              Aber in heutigen Zeiten kann man dafür auch eine KI nutzen (immer aufpassen, welche Quellen die KI verwendet)

              Und danach ist Hassrede (in Deutschland) ein nichtjuristischer Sammelbegriff, die zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt zu bestimmten Personen aufrufen.

              Willst Du wirklich darüber streiten ob der nichtwissenschaftliche Vorwurf „Störung der psychosexuellen Entwicklung“ eine Diskriminierung für Homosexuelle bedeutet?

              Juristisch (ebenfalls in Deutschland) gehören dazu übrigens Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Dann ist es strafbar. Auch darüber muss man wohl nicht streiten.

              Ich frage mich allerdings immer, warum sich manche Kirchen(mitglieder/funktionäre) so sehr um angebliche Verfehlungen anderer Gruppen kümmern und kaum um reale eigene wie bei den vielen Missbrauchsskandalen.

            • Durch den Chat-Verlauf mit die Kontroverse bezgl. des Phänomens „Hassrede“ und der Verweigerung, darin überhaupt ein Problem zu sehen, kommt mir der Gedanke: Die Christen brauchen den Staat offensichtlich mehr als vielen bewusst (und lieb) ist, der Staat muss wohl als Kontrollinstanz eingreifen: die einen Christen (z.B. homosexuelle) müssen vom Staat geschützt werden gegen den Fanatismus anderer Christen. Die anderen Christen wiederum müssen durch den Staat entsprechend gebremst werden bei ihrem Fanatismus gegen Christen und Nichtchristen, die anderer Auffassung sind. Ein trauriger Tatbestand, dass muss ich als Christ schon sagen.

            • Wobei, und das sage ich als Nichtchrist, zumindest in Deutschland und wohl auch der EU die meisten Christen normal und vernünftig sind.

              PS: Also so wie der Rest der Gesellschaft. Ich bin da derzeit generell etwas desillusioniert und auch etwas frustriert. Aber schlimmer sind die meisten Christen halt auch nicht)

            • @ Chey: Da stimme ich Ihnen zu. Mir geht es ja um die Fanatiker. Ich hoffe, dass ist im Zusammenhang deutlich geworden. Tatsächlich sind Fanatiker – Gott sei Dank – bei weitem nicht der Normalfall eines Christen. Sie sind nur sehr laut und sehr internet-aktiv, wirken zahlreicher als sie sich.

  2. Der Vertreter der EAD, Schink schreibt: „Eine Politikerin und ein Bischof werden strafrechtlich verurteilt, weil sie eine klassisch‑christliche Position zu Ehe, Sexualität und Menschenbild öffentlich vertreten haben…. Die Grenze zwischen legitimer Kritik und strafbarer „Herabwürdigung einer Gruppe“ wird dabei so unscharf, dass eine erhebliche Einschüchterungswirkung entsteht.“
    Schink benennt dabei die äußere Form der getätigten Aussagen: „spontane Meinungsäußerung und ausgearbeitete theologische Texte“, lässt aber gerade das Entscheidende weg: den Inhalt – zum einen ein Bibelzitat, zum andern Vereinnahmung der Wissenschaft.

    Hier im Artikel wird dankenswerterweise die Sachlage differenzierter berichtet: „Die strittigen Passagen in der Broschüre stellten „gesellschaftliche und medizinische Behauptungen“ dar und nicht in erster Linie ein religiöses Bekenntnis. Räsänens Rolle als Abgeordnete und Ärztin fielen bei der Beurteilung verstärkend ins Gewicht, so das Gericht.“ Diese Unterscheidung ist wirklich wichtig, wie Hr Chey ja bereits hervorgehoben hat.

    Es ist doch leicht zu erkennen: Frau R. kann die Bibel frei zitieren, so wie sie sie versteht. Aber kritisiert wird mit recht, dass sie dies mit quasi-wissenschaftlicher Autorität untermauern will zum Schaden von anderen Menschen. Sie kann ja sagen, dass aus ihrer religiösen Sicht diese Menschen beim letzten Gericht untergehen würde, das zu sagen ist ja Religionssfreiheit. Aber eine wissenschaftliche Untermauerung solcher Argumente zielt doch darauf, dieser Gruppe von Menschen ganz praktisch Nachteile zuzufügen in d i e s e r Welt. Und solches Vorgehen durch angebliche Wissenschaft unangreifbar zu machen.

    Das zeigt, dass Meinungsfreiheit als Mittel g e g e n a n d e r e benutzt wird, als Mittel, um über andere zu bestimmen. Diese Fanatiker sind ja in Wirklichkeit völlig frei in ihrer Meinung , können von sich und über sich selbst sagen, was sie wollen: “Homosexualität kommt für mich selbst überhaupt nicht in Frage, das finde ich für mich falsch.“ Sie wollen sich aber in das Leben anderer einmischen, in den Lebensweg von anderen Menschen eingreifen. Und wenn ihnen das begrenzt wird sagen sie: u n s e r e Meinungsfreiheit wird verletzt. Dabei kann ja – vorausgesetzt all diese Fanatiker sind heterosexuell – dies Thema für sie selbst überhaupt nicht existenziell sein.

    Problematisch finde ich, wenn Fanatiker das nicht unterscheiden, sondern sich als Opfer stilisieren, dadurch zusätzlich das Klima aufheizen, und mit so gewaltigen Äußerungen wie „Gefahr für die Demokratie“ usw hantieren. Es betrifft einen kleinen Teil der Bevölkerung, und offensichtlich ist dieser Teil immer noch nicht ausreichend geschützt vor Diffamierung. So ist da Urteil wirklich zu begrüßen und die Meinungsfreiheit ist dadurch überhaupt nicht im Gefahr. Im Gegenteil: Äußerungen, die sich gegen andere Menschen richten, müssen sich an den ethischen Normen der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen prüfen lassen. Enttäuschend ist, dass die EAD dabei so undifferenziert vorgeht.

  3. Die LGBTQ Bewegung setzt ihren Feldzug gegen Kritiker fort, Politik, Rechtssprechung und Wissenschaft arbeiten ihr zu.
    Man kann die Schöpfungsordnung Gottes angreifen und alles mögliche unternehmen um Homosexualität als „normal“ zu bewerten. Die Mehrzahl der Leute spürt dennoch, dass Mann und Frau füreinander geschaffen sind und dieses Spannungsfeld zwischen den Geschlechtern Anziehung und Herausforderung bedeutet. Ich bin überzeugt auch nur darin lässt sich höchstes partnerschaftliches Glück erleben, so es einem vergönnt ist. Dazu gehört auch die natürliche Fortpflanzung mit dem Ziel eine Familie zu werden. Das Urteil greift die freie Meinungsäußerung an und „schützt“ die Gegenseite über die Maßen.
    Bibelbläubige Christen sehen ihre Berufung nicht darin den Leuten ihre Sünden vorzuhalten. Die „böse Welt“ kann machen was sie will, die Gemeinde Jesu aber sollte nach Gottes Maßstäben leben !
    https://theoblog.de/die-axt-an-der-religionsfreiheit/47516/

    • Ein Zwang für fundamentalistische Christen, selbst homosexell zu werden, wäre mir neu.

      Und glauben kann jeder, was er will.

      Wenn der Glauben allerdings dazu führt, andere Menschen verbal oder tatsächlich zu verletzen, muss die Glaubensfreiheit Grenzen haben.

      Und übrigens: Homosexualität ist normal. Daran kann auch der Glauben einiger nichts ändern.

    • Zu Ihrem Link: Der Schreiber des dortigen Artikels disqualifiert sich aus meiner Sicht selbst, er schreibt: „Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.“ – Wieder wird nicht unterschieden zwischen der religiösen und der rechtlichen Dimension. Hier wir lapidar als „Randaspekt“ benannt, was wohl den Fanatikern wenig wichtig ist (nämlich das „weltliche“ Recht). Und der Streitpunkt wird als „Beleidigung“ verkleinert. Aber gerade, wenn hier sauber argumentiert würde, wäre zu erkennen, dass das Gericht eben die Religionsfreiheit nicht angreift (eben wie der Autor bedauert, nicht die theologischen Aussagen juristisch bewertet) , aber die Menschenrechte schützt (weil es eben mehr ist als nur eine „Beleidigung“.)

  4. Ein gutes Urteil.

    „Homosexualität ist eine Sünde“ ist eine Glaubensaussage und wurde daher nicht beanstandet.

    „Störung der psychosexuellen Entwicklung“ Ist aber eben keine Glaubensaussage. Das ist eine nichtwissenschaftliche Verunglimpfung.

    • Homosexualität ist biologisch und nicht theologisch

      In Finnland wurde Politikerin wegen Beleidigung Homosexueller verurteilt. Ich denke, dass solche Herabsetzung justiziabel sein kann. Aber es ist Absurdität, hier 2 Herren unterschiedlich zu dienen, der Kirche theologisch und dem Staat mit purem Gegenteil.
      Da bin ich (leider) Chey hiermit etwas anderer Meinung. Homosexualität kann nie Sünde sein, sonst hätte Gott einige Menschen
      irrtümlich erschaffen, die so biologisch ohne ihr Zutun unabänderlich mit Homosexualität versklavt werden. Aber setzen wir aus Vernunftgründen voraus, dass die Naturgesetze ihre Voraussetzung in Gott haben, aber Menschen und sogar Tiere nie selten homosexuell sind, dann ist dies eine normale Abweichungserscheinung und damit ebenso in großer Bandbreite Naturgesetz. Es wird selbstverständlich immer gegen unsere Menschenrechte verstoßen, die Christen formulierten, auch gegen die Würde eines jeden Menschen so Zeitgenossen religiös minderwertig und böse zu definieren. Es kann nicht nach einer Glaubensaussage hier etwas Sünde sein, denn Sünde ist theologisch immer die schuldhafte Trennung des Menschen von Gott. Sodann kann hier nicht verschwiegen werden, dass wir leider rückblickend in die Vergangenheit einem bösen Irrtum erlegen waren. Denn im Altertum wurde jede Homosexualität gedeutet, dass auch in Geheimsekten (in Sodom), hier im Dunkelfeld Orgien praktiziert wurden. Was faktisch aber immer damals Realität war. Die Homosexualität, auch wie jede Nacktheit, war antik oft völliges Tabu. Daher haben Bildermaler Adam und Eva ihre Blöße oft mit einem Blatt bedeckt. Ich halte es nicht für gut, das Böse mit Zuckerguss zu pudern. Biblisch ist eindeutig, dass ohne Liebe jeder Glaube nichtig wäre, selbst wenn er an purer Selbstopferung grenzen würde. Bereits in der Ökumenische 1970 haben vielfach katholische Priester Sexualität als normale menschliche sowie private Angelegenheiten gesehen und formuliert, die Kirche habe sich niemals um dortige Schlafzimmergeschichten ihrer Gläubigen zu kümmern.

      Sexuelle Liebe ist keine Sünde, Erbsünde aber auch niemals genetisch. Erbsünde entsteht mit unserer Gabe der innerer Freiheit, auch böse sein zu können, mit Gottes Hilfe aber so nur das Gute zu wählen. Daher beschreibt die Schöpfungsgeschichte keinen Gott, der Kain in den Arm fällt, damit er seinen Bruder nicht tötet. Erbsünde ist vielmehr der Missbrauch unserer Freiheit, aber er beschreibt meine/unsere Verantwortung für alles, was wir tun. Ich will hier sehr eindeutig behaupten, dass jede Sexualität, die die Liebe ist und keinerlei Gewalt, immer auch legitim sein darf. Dann sind auch alle Menschen Kinder (und Erwachsene) jener Liebe (Gottes), wenn wir so mit ihnen möglichst auch liebevoll umgehen. So hatte der Apostel Paulus als gebildeter Römischer Staatsbürger empfohlen, alles zu prüfen und sich für das Gutes zu entscheiden. Ich habe als 23Jähriger auch erlebt, wie eine sehr liebe Freundin sich erfolgreich suizidierte, als ihr Freund sind einfach fallen ließ. Dies ist wirkliche Sünde. So gilt christlich konkret radikal, dass die Liebe die Größte ist unter Glaube und Hoffnung. Da ist die Bibel modern, aktuell und überaus sehr eindeutig.

      • Ich habe nicht geschrieben, dass Homosexualität Sünde ist sondern dass diese Glaubensaussage legitim ist (sprich nicht strafbar).

        Ich selbst sehe Homosexualität, auch gelebte Homosexualität, nicht als Sünde sondern als etwas normales. Auch glaubensmässig.

        Den Unterschied zur anderen Äußerung habe ich klar gestellt. Diese ist keine Glaubensäusserung.

        Bitte unterstelle mir hier nichts.

        PS: Ich würde es schätzen, wenn Du auf den Verdacht des Antisemitismus gegenüber Deinen Äußerungen bei mindestens 2 anderen Nachrichten mal eingehen würdest. Möglicherweise auf die konkreten Aussagen bezogen und nicht irgendwie allgemein.

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