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Badische Landeskirche: Homosexuelle Paare im Pfarrhaus nur in Einzelfällen

Die Evangelische Landeskirche in Baden will gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Pfarrhäusern nur in Ausnahmefällen zulassen.

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 Homosexuelle Pfarrer haben dort auch künftig keinen rechtlichen Anspruch darauf, mit ihrem Lebenspartner im Pfarrhaus zu wohnen. Allerdings ermächtigte die Landessynode am Samstag in Bad Herrenalb (Kreis Calw) zugleich den Oberkirchenrat, bei Homosexuellen in eingetragener Lebenspartnerschaft in Einzelfällen das gemeinsame Leben in einer Dienstwohnung zu erlauben.

 Anlass des Beschlusses war der Gesetzentwurf der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für ein bundesweit einheitliches Pfarrdienstrecht, der eine Öffnung der Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Paare zulässt. Das Gesetz wird von der badischen Kirche übernommen, der entsprechende Passus allerdings so ausgelegt, dass homosexuelle Paare nicht auf dieselbe Stufe wie Heterosexuelle gestellt werden.

 Pfarrer Theo Breisacher, Vorsitzender des Hauptausschusses, sagte, dass es in der Frage der Homosexualität keinen Konsens in der Synode gebe. Deshalb habe sich die große Mehrheit der Synodalen schließlich dafür ausgesprochen, die Frage nicht gesetzlich zu regeln, sondern die Einzelfälle vom Oberkirchenrat «seelsorgerlich verantwortet» entscheiden zu lassen.

 Landesbischof Ulrich Fischer hatte sich vor der Synode gegen liberalere kirchenrechtliche Regelungen ausgesprochen, gleichzeitig aber betont, dass die sexuelle Orientierung einer Person bei der Übernahme in den Pfarrdienst kein Einstellungskriterium sein dürfe. Praktizierte Homosexualität sei für ihn keine Sünde, wenn sie «verantwortlich, verlässlich und verbindlich» gelebt werde.

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 Die Diskussion um homosexuelle Paare im Pfarrhaus vor dem Hintergrund des EKD-Gesetzesentwurfs beschäftigt derzeit alle evangelischen Landeskirchen. Acht Altbischöfe hatten im Januar das von der EKD beschlossene Pfarrdienstgesetz wegen seiner Sicht auf Homosexualität kritisiert. Solche Partnerschaften seien «widernatürlich und schöpfungswidrig», heißt es in einem gemeinsamen Brief der Theologen. Andere Theologen, darunter der frühere Ratsvorsitzende der EKD, Manfred Kock, hatten der Position der Altbischöfe scharf widersprochen.

(Quelle: epd)

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