Der Rechtsstreit um muslimische Mittagsgebete an einer öffentlichen Schule in Berlin beschäftigt am Mittwoch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist voraussichtlich bereits am gleichen Tag mit einer Entscheidung zu rechnen. In dem Prozess geht es darum, wie weit die Religionsfreiheit an Schulen geht. Der Kläger in dem bundesweit beachteten «Gebetsraum»-Streit ist ein muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Berliner Stadtteil Wedding.
Er will in nunmehr dritter Instanz durchsetzen, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. Zusammen mit anderen Schülern ließ sich der nunmehr 18-Jährige Yunus M. erstmals 2007 in einem Flur der Schule zum Gebet nieder. Die Schulleiterin untersagte dies aber für die weitere Zukunft. Der Jugendliche klagte und bekam 2009 vom Verwaltungsgericht das Recht auf Gebete im Schulgelände zugesprochen.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Verfassungsrecht der ungestörten Religionsausübung. Das Gymnasium teilte Yunus M. einen gesonderten Raum für Mittagsgebete zu. Das Land Berlin ging jedoch in Berufung. Die Schulverwaltung fürchtete um die weltanschauliche Neutralität und den ungestörten Tagesablauf im Gymnasium. In zweiter Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Land recht. Es wies den Anspruch auf regelmäßige Gebete auf dem Schulgelände zurück.
Das Grundrecht auf Religionsausübung sei eingeschränkt, da an dem Gymnasium eine Vielzahl von Religionen vertreten und der Schulfrieden gefährdet sei, hieß es. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Entscheidung dort ist nach Angaben von Sprecher Werner Neumann nur dann endgültig, falls sie im Sinne des Schülers ausfalle. Unterliege er, sei wegen der Berührung von Grundrechten eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.
(Quelle: epd)