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EU-Urteil: Rechte homosexueller Menschen in Lebenspartnerschaften gestärkt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte homosexueller Menschen in Lebenspartnerschaften gestärkt.

 Diese haben die gleichen Rentenansprüche wie verheiratete Paare, wie die Luxemburger Richter am Dienstag urteilten. Sie gaben einem ehemaligen Verwaltungsangestellten der Stadt Hamburg recht. Sein Arbeitgeber hatte beim Ruhegeld eine ungünstigere Steuerklasse angewandt als bei verheirateten Kollegen – eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung, wie die Richter befanden. (AZ: C-147/08)

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 Dem Kläger waren auf diese Weise monatlich über 300 Euro entgangen. Die Situation des Mannes sei «mit der Ehe rechtlich und tatsächlich vergleichbar», erläuterte das Gericht. Nach dem Gesetz seien die Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge und zum Unterhalt der Lebensgemeinschaft verpflichtet. Somit hätten sie dieselben Pflichten wie verheiratete Ehepartner.

 Das höchste EU-Gericht wies auch darauf hin, dass der Mann dieselben Rentenbeiträge eingezahlt hatte wie seine verheirateten Kollegen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Berlin begrüßte das Urteil. Bund und bestimmte Bundesländer müssten jetzt ihre Gleichstellungsgesetze nachbessern, unterstrich Sprecher Manfred Bruns. Die verpartnerten Beschäftigten könnten auf Grundlage des Urteils jetzt Leistungen ab dem 3. Dezember 2003 nachfordern, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der europäischen Richtlinie.

 Der EuGH greift mit seinem Richterspruch schon zum zweiten Mal in den innerdeutschen Streit um die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten ein. 2008 hatte er entschieden, dass Homosexuelle in Lebenspartnerschaften grundsätzlich Anspruch auf dieselbe Bezahlung wie Verheiratete haben.

(Quelle: epd)

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