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Hintze: Ärztliche Beihilfe zum Suizid folgt Gebot der Nächstenliebe

Der CDU-Politiker Peter Hintze hält es für ein Gebot der Nächstenliebe, die ärztliche Beihilfe zum Suizid zu erlauben. Wenn eine Heilung aussichtslos und die Qual für den Patienten unerträglich geworden sei, müsse auf diesem Weg Sterbehilfe möglich sein.

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Das forderte der Bundestagsabgeordnete am Mittwoch im "Morgenmagazin" des ZDF. "Jeder hat das Recht auf ein friedliches Sterben", sagte Hintze. Wenn der Staat den Medizinern die Beihilfe zum Suizid ausdrücklich verbieten würde, verstieße das gegen die Menschenwürde.

 Sterbehilfe über den Weg der ärztlichen Beihilfe wäre aus Hintzes Sicht dann zu erlauben, wenn der Patient unheilbar krank ist und Schmerz oder Ekel trotz medizinischer Hilfe unerträglich sind. Auch müsse vorausgesetzt werden, dass der Betroffene selbst die Entscheidung zum Sterben fällt und der Arzt seine Unterstützung wiederum mit seinem Gewissen vereinbaren kann. "Meine Vorstellung von Gott ist die, dass er den Menschen liebt und dass er jedem Menschen erlaubt, auch in Frieden zu sterben", sagte der evangelische Pfarrer Hintze.

 Der Bundestag will die Debatte über Sterbehilfe nach der Sommerpause beginnen. Der Fraktionszwang soll aufgehoben werden, so dass parteiübergreifende Gruppenanträge möglich sind.

 Die Beihilfe zum Suizid ist derzeit in Deutschland nicht strafbar, solange der Patient etwa ein tödliches Medikament selbst und aus freiem Willen einnimmt. Den Ärzten hat die Bundesärztekammer jedoch in der Musterberufsordnung von 2011 die Mitwirkung bei der Selbsttötung eines Patienten verboten. Mehrere Unionspolitiker – darunter der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der für seine Fraktion die Debatte koordiniert – wollen künftig mittels Änderungen im Strafrecht Vereinen und Einzelpersonen wie Ärzten organisierte Beihilfe zum Suizid verbieten.

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(Quelle: epd)

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