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Indien: Keine Genehmigungspflicht für häusliche Gebetstreffen

Gebetsversammlungen aller Religionen in Privatwohnungen unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Das hat das Hohe Gericht in Madras, Hauptstadt des Staates Tamil Nadu im Süden Indiens, entschieden. Christliche Gemeinden betrachten das Urteil als „Erfolg“, nachdem ein christlicher Gläubiger im Distrikt Kanyakumari ein Berufungsverfahren auf den Weg gebracht hatte.

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Der Mann mit dem Namen Colachel hatte Mitglieder einer pfingstkirchlichen Gemeinde zu Gebetstreffen zu sich nach Hause in Karnatka eingeladen. Wie die „Evangelical Fellowship of India“ mitteilte, hatten vier Polizeibeamte das Treffen aufgelöst und Bibeln beschlagnahmt. Als Grund wurde angegeben, dass die Veranstaltung „nicht genehmigt“ gewesen sei.

Nun legte das Hohe Gericht fest, dass Gebetstreffen nur von der Polizei abgebrochen werden dürfen „wenn sie die öffentliche Ordnung stören oder Lärmbelästigung verursachen oder gegen die Gesundheit und die öffentliche Moral verstoßen oder die Rechte anderer Einwohner missachten“. Dabei beziehen sich die Richter auch auf das von der indischen Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit.

 Ebenfalls in Karnataka drangen in Arasikere extremistische Hindus in eine Privatwohnung ein, wo sie die dort zum Gebet versammelten Gläubigen verjagten. Der Sprecher der Indischen Bischofskonferenz, P. Dominic D’Abrio, betonte: „Das Urteil des Gerichts in Madras ist ein positives Signal für Christen und Gläubige, die damit ihr Recht auf Religionsfreiheit bekräftigt sehen. Es sollte die Christen in Indien dazu ermutigen, sich frei zu fühlen, wenn es um die eigene Spiritualität geht. Es ist auch ein Triumph für den Rechtsstaat, da die Kultfreiheit von der Verfassung ausdrücklich garantiert wird. Als Christen werden wir auch künftig auf die Bedeutung der Religionsfreiheit hinweisen, die Grundlage jeder anderen Freiheit ist.“

(Quelle: fides.org)

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