Im Schweizer Kanton Zürich sind am 18. Mai die Stimmberechtigten aufgerufen, über eine Volksinitiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen zu entscheiden. Lanciert wurde die Vorlage "Weniger Steuern für das Gewerbe" von den Jungfreisinnigen, der Nachwuchsorganisation der Freidemokraten.
Die Jungliberalen begründen ihren Vorstoß damit, die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen missachte den Grundsatz der Glaubensfreiheit und verletze das Prinzip der religiösen Neutralität.
Mit der Volksinitiative, die von den bürgerlichen Parteien FDP und SVP unterstützt wird, zielen die Jungliberalen auf eine Änderung der Kantonsverfassung. Dort ist festgelegt, dass juristische Personen kirchensteuerpflichtig sind. Kirchensteuer sollten nur natürliche Personen zahlen, die Kirchenmitglieder sind, argumentieren die Befürworter. Zudem geben sie zu bedenken, nach geltendem Recht müssten auch Firmeninhaber Kirchensteuer zahlen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören.
Allerdings ist in einem Kirchengesetz geregelt, dass diese Steuergelder nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen. Für den Kanton Zürich wird geschätzt, dass die Unternehmen rund 100 Millionen Schweizerfranken (circa 82 Millionen Euro) im Jahr an Kirchensteuer zahlen. Aus den Steuern der juristischen Personen werden gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kirchen wie öffentliche Bildungsangebote, praktische Lebenshilfe und kulturelle Veranstaltungen finanziert.
Entsprechend den Abstimmungs-Empfehlungen von Kantonsregierung, Parteien und Verbänden gehen Beobachter davon aus, dass die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen im Kanton Zürich bestehen bleibt. Auch der Dachverband der Wirtschaft, die Handelskammer Zürich, wandte sich gegen die Initiative. Handelskammer-Direktorin Regine Sauter sagte: "Die Kirchensteuer ist für die Wirtschaft kein Thema." Von Gewerbe und Wirtschaft werde sie nicht als schwerwiegende Belastung empfunden. Das wirkliche Thema sei die Gewinn- und Kapitalbesteuerung.
Von den 26 Kantonen der Schweiz haben 20 eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen, die allerdings unterschiedlich ausgestaltet ist. Zuletzt war im Februar ein Vorstoß im Kanton Graubünden gescheitert, diese Steuer abzuschaffen.
(Quelle: epd)
