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„Wohltuend zeitnah und zeitlos“ – Kirchen würdigen „Wort zum Sonntag“

Seit 1954 im deutschen Fernsehen: Über eine Million Menschen schauen im Schnitt die Sendung „Wort zum Sonntag“. Nun feiert die Fernsehreihe ihr 70-jähriges Bestehen.

Die beiden großen christlichen Kirchen haben die Lebensnähe des „Wortes zum Sonntag“ anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Fernsehsendung betont. Das zweitälteste Format im deutschen Fernsehen sei von Anfang an „ökumenisch verantwortet und stets orientiert an den Menschen und ihren Lebenserfahrungen“ gewesen, erklärte der evangelische Medienbischof Volker Jung am Montag. Es liefere keine fertigen Antworten, sondern biete christliche Deutungshorizonte für aktuelle Fragen an. „So bleibt es wohltuend zeitnah und zeitlos, sicher auch für die nächsten Jahrzehnte“, sagte Jung, der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist.

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Das «Wort zum Sonntag» war erstmals am 8. Mai 1954 ausgestrahlt worden. Mittlerweile sind über 3.600 Worte zum Sonntag gesprochen worden. Mehr als 300 Sprecherinnen und Sprecher haben die Sendung in der ARD gestaltet, Gastsprecher waren auch die Päpste Johannes Paul II. im April 1987 und Benedikt XVI. im September 2011. Im Schnitt sahen 2023 «Das Wort zum Sonntag» 1,24 Millionen Menschen, was einem Marktanteil von 8,4 Prozent am Samstagabend entspricht.

ARD-Koordinator Björn Wilhelm: „‚Das Wort zum Sonntag‘ hat es geschafft, mit der Zeit zu gehen“

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising, sagte, das „Wort zum Sonntag“ sei aus dem Fernsehen nicht wegzudenken und finde auch in einer Zeit des rasanten Wandels der Medien ein Millionenpublikum. «Es macht deutlich, dass die Rede von Gott auch für zentrale Fragen der Gegenwart wichtige Horizonte eröffnet. Und es gibt so aus einer christlichen Perspektive Halt und Hoffnung», sagte Marx. Vielfach gehe es dabei um ein wertorientiertes Sinnangebot zu den großen Fragen der Zeit.

Björn Wilhelm, ARD-Koordinator Wissen, Bildung, Musik und Religion, hob hervor, dass es «Das Wort zum Sonntag» geschafft habe, mit der Zeit zu gehen und seinen Kern zu bewahren. Viele Menschen schätzten gerade die Überraschung, die jedes «Wort zum Sonntag» in sich berge: «Texte, mit denen man nicht unbedingt rechnet, bringen einen wirklich ins Nachdenken», sagte Wilhelm.

In Staatsverträgen und Gesetzen verankert, stehen den Kirchen in öffentlich-rechtlichen Sendern feste Sendeplätze für Verkündigungsformen wie Gottesdienste, Andachten und geistliche Worte zur Verfügung. Hierzu zählt auch das «Wort zum Sonntag», bei dem sich aktuell acht Sprecherinnen und Sprecher der katholischen und evangelischen Kirche regelmäßig abwechseln.

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Link: Das Wort zum Sonntag

Quelleepd

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7 COMMENTS

  1. „Das Wort zum Sonntag‘ hat es geschafft, mit der Zeit zu gehen“ Ja da freut sich die „Welt“, wenn die Kirche mit der Zeit geht. Vor wenigen Tagen hat eine evangelische Pfarrerin die Abschaffung des §218 gefordert, mehr kann man nicht erwarten, mehr Konsens mit den „Eliten“ von Politik, und Medien geht nicht. Was der liebe Gott darüber denkt interessiert eigentlich kaum jemand. Gibt es ihn überhaupt und wenn ja, mischt er sich ein in das Treiben der Menschen? Und sollte das tatsächlich der Fall sein, dann ist er ja der „liebe Gott“ der gerne mal ein Auge zudrückt!

    • Da hat die Pfarrerin wahrscheinlich mal in die Bibel geschaut und festgestellt, dass der § 218 nicht mit der Bibel vereinbar ist. Die Bibel stellt nämlich werdendes Leben allein in den Besitz der Eltern.

      Drückt Gott ein Auge zu? Wollen wir es hoffen, denn sonst sitzt Du allein im Himmel. Denn Du bist sicherlich fehlerlos.

      • zu „Bibel: werdendes Leben ist allein Besitz der Eltern“?

        Also in meiner Bibel steht, dass letztendlich alles Gott gehoert und wir hoechstens Verwalter sein sollen?

        Steht das in Deiner nicht?

        LG Joerg v NRW

        • Es gibt zig Stellen in der Bibel, die man, wenn man extrem frei interpretiert, auf nahezu alles beziehen kann. Das nennt sich dann im Christsprech Bibelbastelbogen.

          Ich ziehe Bibelstellen vor, die sich direkt mit dem Thema beschäftigen.

          Wenn Du einen Menschen vorsätzlich tötest (also mordest), sieht die Bibel die Todesstrafe vor
          Wenn Du einen Menschen versehentlich tötest (also Todschlag), sieht die Bibel Verbannung als Strafe vor
          Wenn Du werdendes Leben tötest (aber nicht die Mutter), musst Du den Eltern den materiellen Schaden ersetzen.

          Ich meine, klarer geht es nicht. Werdendes Leben ist laut Bibel noch kein Mensch sondern ein Eigentum der Eltern.

          Aber mit reichlich freier Interpretation ganz anderer Stellen bekommst Du ganz sicher aus Bibel auch deine Meinung raus. Nur solltest Du dann nicht meinen, das wäre biblisch.

          • Liebe(r) Chey,
            wenn du die zitierten Bibelstellen benennen würdest, hätte ich vielleicht die Chance, deine Gedankengänge ansatzweise nachzuvollziehen….
            „Wenn Du werdendes Leben tötest….“, meinst du deine Interpretation im Ernst „… klarer geht es nicht….“: Wer kann den materiellen Schaden ersetzen (theoretische Berechnungen gibt es sicherlich reichlich…)? Die armen Partner (Lebenserzeuger), Berater, Ärzte, … die den Müttern mit werdendem Leben „raten“, dieses Leben zu töten (morden)…. Benötigen wir in Ersatz zu §218 eine neue Rechtsprechung? Soviel zur „freien Interpretation“…
            Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass deinen „freien Interpretationen“ eine recht „menschliche Gottesvorstellung“ zugrunde liegt („Drückt Gott ein Auge zu…“): Gericht und Bewertung (und Gnade) sind allein Gottes Sache (und seine Gedanken und Wege sind für uns Menschen unergründlich, das hat uns Jesus auch gelehrt …), ich lasse mich derweil lieber von Jesu Wort beeindrucken „Warum nennt ihr mich Herr, Herr, und tut doch nicht, was ich euch sage? Luk. 6,46“ (Basisbibel, darf auch gerne im Zusammenhang gelesen und verstanden werden).
            LG

            • 2. Mose 21

              Es geht um die dort vorgenommene Wertigkeit, aus der hervor geht, dass werdendes Leben kein Mensch ist. Bei Abtreibung würde natürlich kein Schadensersatz fällig werden, da es eine Entscheiduung der Eltern ist. Die eben auch genau dafür zuständig sind. (sprich eine kleine Denkleistung ist schon zu erbringen. Die traue ich Dir aber zu)

              > Gericht und Bewertung (und Gnade) sind allein Gottes Sache

              Das entspricht auch meiner Ansicht. Nur scheinen einige Christen dieses Gericht plus Bewertung gern schon selbst zu übernehmen.

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