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Abtreibungsrecht: 26 Verbände legen Gesetzentwurf für Neuregelung vor

Im April empfahl eine Kommission des Bundes die Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Jetzt legt ein zivilgesellschaftliches Bündnis einen Gesetzentwurf vor. Kritik daran kommt von der Katholischen Kirche.

Insgesamt 26 zivilgesellschaftliche Organisationen haben einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Das Bündnis veröffentlichte am Donnerstag in Berlin einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der die Liberalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorsieht. Abtreibungen sollen demnach nicht mehr nach dem Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und damit vollständig entkriminalisiert werden.

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Der Entwurf für die gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde von Juristinnen verfasst, darunter auch von der Rechtsprofessorin Liane Wörner. Sie war Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung des Bundes, die im April ihre Empfehlungen vorgelegt hatte. Wörner hatte die für das Thema zuständige Arbeitsgruppe koordiniert. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission, die empfohlen hatte, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren.

Beratung soll nicht mehr verpflichtend sein

Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen dem Entwurf zufolge künftig keine verpflichtende Beratung mehr wahrnehmen müssen, das Recht auf Beratung haben sie allerdings weiterhin. Damit entfiele auch die aktuell geltende Wartefrist von mindestens 3 Tagen zwischen der Beratung und dem möglichen Abbruch. Nach der 22. Schwangerschaftswoche soll der Abbruch nur dann erlaubt sein, wenn medizinische Gründe dafür sprechen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche gelten Föten außerhalb des Mutterleibs als lebensfähig. Zudem sollen die Krankenkassen mit der weitgehenden Legalisierung die Kosten für Abbrüche übernehmen.

Unter den 26 Vereine und Organisationen, die den Vorschlag präsentierten, zählen der Bundesverband von pro familia, der Deutsche Juristinnenbund, UN Women Deutschland, ver.di, die Arbeiterwohlfahrt und die Evangelischen Frauen in Deutschland.

Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung aber straffrei. Sie sind in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt.

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Katholische Kirche und Caritas kritisieren Vorschlag

Kritik an dem Entwurf kam aus der katholischen Kirche und katholischen Sozialverbänden. Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes. Auch der Caritasverband will keine Änderungen an der gesetzlichen Regelung.

Eine Gesetzesinitiative im Bundestag für die Änderung der Regelung existiert derzeit nicht. Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink und Ulle Schauws erklärten, die Fraktion lote derzeit eine mehrheitsfähige Lösung aus. Die Fraktion habe das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen. Auch in der SPD-Fraktion setzen sich Fachpolitikerinnen für eine Neuregelung ein.

Link: Pressemitteilung

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19 COMMENTS

  1. “ Wenn das ungeheuerlich ist, kann ich damit leben. “

    Ich helfe dir ein wenig auf die Sprünge, was ich damit ungefähr gemeint habe :

    Mehrheitsentscheidungen müssen nicht immer richtig sein.
    Ich möchte, dass du deine Ansichten auch mal hinterfragst.
    Die Wahl der NSDAP in der Weimarer Republik war auch eine Mehrheitsentscheidung, mit nicht unbeträchtlicher Mitwirkung der evangelischen Kirche. Im Nachhinein wissen wir, wie fatal diese Mehrheiten gestimmt haben.
    Auch zur Migration könnte es Mehrheitsentscheidungen geben, die wenig human ausfallen könnten.
    Oder nehmen wir die bevorstehenden Wahlen in den USA, und die Befürchtungen, die diese auslösen.
    Oder den Rechtsruck an sich in Europa.

    Es wäre natürlich so viel einfacher, wenn man im Rahmen der Demokratie einfach alles akzeptieren würde / könnte, weil es eine Mehrheitsentscheidung ist.
    So ist es aber nicht.

    “ Pluralität bedeutet, dass es verschiedene Meinungen gibt und das auch gut so ist, “

    Grundsätzlich ist es immer so, dass Menschen unterschiedliche Meinungen haben, das fängt schon bei den banalsten Vorlieben an.
    Aber es gibt auch verbindliche , oder verbindende Werte, die dazu führen, dass es nicht nur Mehrheiten und Minderheiten gibt, sondern eben die besagte Pluralität, die darauf aufbaut, dass Menschen unterschiedliche Interessen haben und sie auch verfolgen, mehr oder weniger konsequent.
    Das ist , meiner Ansicht nach, das hervorstechendste Merkmal einer Demokratie, nämlich der Versuch auch Kompromisse zu schliessen, bzw. nach besseren Lösungen zu suchen, die gerechter sind als ein Mehrheitsentscheid, der oft genug einem FAULEN Kompromiss gleichkommt, und einer Diktatur ähnlicher ist, als man denkt.

    “ (…) , aber doch nicht, dass die Minderheiten auf Dauer die Mehrheiten dominieren. “
    Erkläre das. bite, genauer.

    “ Denn das widerspricht dem Demokratiegedanken. “

    Das habe ich zwar schon ausgeführt, aber zum Demokratiegedanken haben wir vielleicht unterschiedliche Auffassungen.
    Demokratie bedeutet nicht die Dominanz der Mehrheiten, das wäre doch reines Schwarz- Weiß Denken, sondern keine Dominanz irgendwelcher Gruppen , stattdessen ein auf Vernunft basierendes Zusammenleben, in dem alle etwas zu sagen haben, und ihre Rechte wahrnehmen können.
    Manche Themen kann man auch mit Ja oder Nein beantworten, andere wiederum liefern viele ethische Bedenken, von denen eine oberflächliche Mehrheit vielleicht gar keine Ahnung hat.

    “ Wenn das ungeheuerlich ist, kann ich damit leben. “
    Das sagst du so einfach.
    Bis zur 22 W. soll Abtreibung möglich sein, doch dann ist das Kind schon
    eine Miniaturausgabe eines fertigen menschlichen Wesens !
    Ich habe schon an anderer Stelle von Entkriminalisierung geschrieben, aber wenn die Masse so stark die Tötung will, dann gehöre ich gerne zur besonnenen Minderheit, die zur Vernunft aufruft.
    Wir können nicht in einem Land leben, dass unter dem Deckmantel der Demokratie dem Wahnsinn der Selbstbestimmung und Selbstoptimierung verfällt, während beide Kirchen die Menschen aus dem Blick verlieren .

    – Abtreibung,
    – Suizid- , Sterbebegleitung ,
    – das heute in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz !

    Das wäre absolute Freiheit ,
    schon heute klagen sich biologische Männer in einen Frauenfitnessklub ein !

    Chaos, Prostitution, Menschenhandel, Migration , Kriege , alles ehrgeizige Pläne für die politische Zukunft unseres Landes.
    Mehrheiten ohne Ende, welche siegt, die gute oder die böse Mehrheit, oder noch eine dritte, die wir heute noch gar nicht kennen ?

    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücken konnte, um zu verdeutlichen, was hierzulande so passiert. Und das ist noch längst nicht alles.

  2. Leben kommt aus der Hand Gottes

    Grundsätzlich hat das Recht die Ansicht der Bevölkerung widerzuspiegeln ?? Wirklich?? Glücklicherweise gibt es bei uns eine positive Form der Demokratie, in der gewählte Menschen im Bundestag oder den Landtagen auf Zeit mehrheitlich über das Recht bestimmen und damit eine der drei Kräfte sind, die den Rechtsstaat ausmachen. Aus gutem Grunde gibt es keine direkte Demokratie. Die Abgeordneten sind – zumindest in der Theorie – nur ihrem Gewissen verantwortbar. Aus diesem intelligenten Grunde besteht auch eine Bannmeile vor den Parlamenten, weil man die Volksvertreter nicht nötigen darf. Das Recht auf Leben ist als ungeborenes und geborenes für jung und alt auch grundsätzlich durch unser Grundgesetz geschützt. Prinzipiell hat jeder Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Dies alles ist (theoretisch) ebenfalls in die Menschenrechte einzuordnen. Wenn das Leben grundsätzlich zur Disposition steht, wenn es grundsätzlich zu unseren Gunsten von Nützlichkeit und Bequemlichkeit eingeschränkt wird, also auch ob ich geboren werden darf oder eben nicht, hätte dies weitreichende Folgen. Wenn wir Leben nicht mehr als von Gott gewollt, erschaffen und heilig (in einem unpathetischen Sinne) ansehen, überschreiten wir erlaubte Grenzen. Ich möchte nicht wiederholen was ich oben geschrieben habe. Oder leben wir in einer Welt, in der es bald überhaupt keine Tabus mehr gibt? Das Tabu beim Recht auf Leben einzufordern ist notwendig, weil die Folgen in einigen Generationen dann unerträglich sind und nurdies jetzt aufgrund unserer Kurzsichtigkeit nicht erkannt werden. Irgendwann wird man nicht nur wie heute Bekleidung, sondern auch Kinder von der Stange erhalten können, auch so wäre Leben disponierbar. Wir machen uns dann den Menschen nach dem Bilde des Menschen, der gerne unsere Vorurteile teilt zum Nutzen der Wertschöpfung, des Volkswohles und der schwarzen Null.

    • Deutschland hat sich aus seiner Geschichte heraus, also aus Misstrauen gegenüber dem eigenen Volk, für eine repräsentative Demokratie entschieden. Die Schweiz ging da einen anderen Weg. Beides ist legitim, du solltest direkte Demokratie also nicht verteufeln.

      Demokratie ist aber immer die Herrschaft des Volkes. Ist sie das nicht mehr, verliert sie ihre Legitimität.

      Der Nachteil der repräsentativen Demokratie ist der, dass Interessengruppen und Lobbyisten einen großen Einfluss haben. Mehr als ihnen demokratisch zusteht.

      Hier als Beispiel die katholische Kirche, die beim Thema Abtreibung eine Position bisher durchsetzen kann, die dem Mehrheitswillen widerspricht.

      So was klappt aber nur oft eine gewisse Zeit. Die scheint langsam abgelaufen.

  3. … katholisch.de berichtet lediglich und beruft sich auf ‚RTL/ntv-Trendbarometer‘. Zur statistischen Basis, der Art von Fragestellung und damit ggf. verbundene Interessenslage des ‚Trendbarometers‘ sind keine Angaben gemacht … Bezüglich einer solchen ‚Berichterstattung‘ bleibe ich mal sehr kritisch.

    • Warum sollten Christen mit einer Stimme sprechen?
      Du hast doch auch hier oft eine eigene abweichende Meinung.
      Und diese Art von Pluralität ist doch gut.

    • Lieber Ulrich Wößner, eben weil nicht alle Katzen grau sind, sind auch nicht alle evangelische Frauen für Abtreibung. Ich glaube eher, die wenigsten.

      • > sind auch nicht alle evangelische Frauen für Abtreibung. Ich glaube eher, die wenigsten.

        Siehe obigen Link: 69 % der Protestanten sind für die Freigabe der Abtreibung in den ersten 12 Wochen. Da Frauen hierbei üblicherweise eher dafür sind als Männer, dürfte der Anteil der protestantischen Frauen bei deutlich über 70 % liegen.

        Es sind also nicht die wenigsten sondern die übergroße Mehrheit. Das sollte in einer Demokratie nicht ganz unwichtig sein.

  4. Da soll wohl was vor der nächsten Bundestagswahl unbedingt durchgeboxt werden. Ich kann mir aber letztlich nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht einer Neuregelung außerhalb des Strafrechts zustimmt. Hoffe ich zumindest.

  5. Schön, dass wenigstens die ‚katholischen Organisationen‘ schnell dagegen Stellung beziehen und den ursprünglichen Willen unseres Schöpfers zu vertreten versuchen.
    Erstaunlich finde ich allerdings, dass von Seiten der Freikirchen (ggf. auch durch die VEF oder Allianz e.V.) selbst auf dieser ‚christlichen Plattform‘ keine Kommentare zu lesen sind.
    Ob die ‚lauten Mehrheiten‘ tatsächlich den Mehrheitswillen der Bevölkerung, wie Chey schreibt, repräsentieren oder ob es noch eine schweigende, sehr passive und träge Bevölkerungsmehrheit gibt, die sich für den erhalt der diesbezüglichen Gesetzeslage entscheiden würde, möchte ich zumindest mal in den Raum stellen. Ja, es ist leider so wahrzunehmen: ‚Die 26 Verbände‘ haben die erforderlichen 50.000 Stimmen innerhalb der vorgegebenen Petitionsfrist zusammen bekommen. Eine Petition zur Beibehaltung des §218 auf der Plattform des Deutschen Bundestages kam innerhalb der Frist auf nicht einmal 1.000 Stimmen. Könnten sich die ‚Lebensrecht-Verbände‘, Freikirchen (von denen ich annehme, dass die Mehrheit noch den Schöpfungswillen Gottes beachten …) und vom uneingeschränkten Lebensschutz überzeugte diakonische und sonstige Einrichtungen nicht auch mal zusammentun, um eine öffentlich wahrnehmbare Petition zum Erhalt des heutigen grundgesetzlich verankerten Lebensschutz-Rechts ‚auf die Beine zu stellen‘, und damit denjenigen Mandatsträgern im Bundestag den Rücken stärken, die das ähnlich sehen?

      • … katholisch.de berichtet lediglich und beruft sich auf ‚RTL/ntv-Trendbarometer‘. Zur statistischen Basis, der Art von Fragestellung und damit ggf. verbundene Interessenslage des ‚Trendbarometers‘ sind keine Angaben gemacht … Bezüglich einer solchen ‚Berichterstattung‘ bleibe ich mal sehr kritisch.

        • „Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat für das RTL/ntv-Trendbarometer am 11. und 12. April 2024 1001 Menschen befragt. Die statistische Fehlertoleranz beträgt +/- 3 Prozentpunkte.“

          Eine Umfrage im Auftrag der katholischen Tagespost kommt zu einem ähnlichen Ergebnis.

          Wie gesagt, ich nutze hier keine Umfragen der TAZ u.ä. sondern konservativ-katholische.

    • Guten Tag rfsk.

      Dass entsprechende Stellungnahmen hier nicht zu lesen sind, bedeutet nicht, dass es sie nicht gibt – oder wir diese nicht zitieren würden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen ausschließlich Stellungnahmen aus dem katholischen Raum vor. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, dass die Bischofskonferenz, respektive die Bistümer, vergleichsweise große Presseabteilungen haben, die schnell reagieren können. Die Ev. Allianz oder die VEF zum Beispiel haben dies nicht. Auf deren Homepages findet sich bis heute keine Reaktion. Dies bedeutet jedoch sicher nicht, dass dort kein Interesse an diesem Thema bestünde. Es ist eine Frage der Kapazitäten.

      Mit freundlichen Grüßen, das JDE-Team

  6. Ein sicherlich vernünftiger und dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entsprechender Vorschlag.

    Was fehlt, ist ein deutlicher Ausbau von Unterstützungsangeboten, die ein ja zum Kind erleichtern und Ängste und Probleme verringern.

    • Bisheriger ethischer Kompromiss schützte manchmal werdendes Leben

      Meines Wissens, ich habe das ja beruflich immer hautnah mitbekommen, gibt es sehr viele Beratungsangebote, die auch Zugriff auf die staatliche Stiftung Mutter-und Kind haben (genannt Geißler-Stiftung) und andere Stiftungen. Die bisherige auf einem ethischen Kompromiss beruhende Fristenregelung, sieht bei geplantem Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche eine Pflichtberatung vor. Mir erschließt sich nicht, warum dies nicht mehr beibehalten werden kann, zumal die Pflichtberatungen auch unter Zuhilfenahme von Gelder geholfen haben, wenigstens die soziale Sicherung finanziell zu ermöglichen und hat daher öfters nicht zu Schwangerschaftsabbrüchen geführt. Dies war – wie schon geschrieben – ein wirklich guter Kompromiss, der den Schaden weder in die eine oder andere Richtung verkomplizierte bzw. dann nicht sehr kontraproduktiv war. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist auch eine staatliche Aufgabe, zumindest nach dem bisherigen Recht. Bei allem guten Willen und aus einer christlicher Überzeugung mag ich mich mit der Abschaffung der Beratungspflicht, die ja auch hilfreich war, nicht abfinden. Gleichwohl bin ich ein Mann und keine Frau. Aber die Tötung werdenden Lebens, oder es nicht zu tun, ist einerseits immer eine Gewissensentscheidung, aber andererseits ist ja ein Schwangerschaftskonflikt auch ein schwerwiegender Konflikt und bedarf daher kompetenter Beratung, wobei eine solche Sozialberatung immer neutral nach den Prinzipien sozialer Beratung stattfindet. Obligatorisch war, dass letztlich die betroffene Frau bzw., das betroffene Paar, dann immer nach dem eigenen Gewissen entscheidet. Die völlige Freigabe einer Abtreibung ohne Beratungspflicht bis zur 22. Schwangerschaftswoche halte ich für verhängnisvoll. Der Mensch ist keine biologische Maschine und menschliches Leben sollte fast in jeder Phase vom Mutterleib bis zum natürlichen Tod geschützt sein.. Jeder hat also das Recht geboren zu werden. Je technisierte wir mit ethischen Fragen umgehen, umso mehr wird das Vorhandenseins eines inneren Kompasses, genannt Gewissen, fast bereits als Aberglaube angesehen. Es ist zu befürchten, dass der medizinisch-wissenschaftliche Fortschritt es bei weiteren Dammbrüchen ohne weiteres irgendwann auch möglich macht, bestimmte genetische Dispositionenn auszuschließen und einfach das Leben nicht auszutragen. Am Ende stände das Wunschkind und dann ein Wunschmensch, den man sich so wie beim Versandhaus bestellen kann, dass er beispielsweise nicht mehr streikt oder politische Tabu nicht mehr kennt. Dabei würde letztlich menschliche Freiheit eingeschränkt und Diktaturen freuten sich über Menschen, die keinen Sand mehr in ihr politisches Getriebe schütten.

      • Die bisherige Regelung kriminalisiert Schwangere und Ärzte und hat zur Folge, dass es teilweise regional überhaupt keine Abtreibungsmöglichkeiten mehr gibt und dass viele Fachärzte diesen Eingriff nicht mehr lernen, da illegales nicht im Studium gelernt werden darf.
        Das letztere gefährdet Menschenleben.

        All das habe ich dir auch schon mehrfach geschrieben und mit Quellen belegt.

        [gestrichen – siehe Nutzngsbedingungen]

        Grundsätzlich hat das Recht die Ansicht der Bevölkerung widerzuspiegeln. Das hat die jetzige Regelung früher einmal, heute ist es eher so wie hier als Änderung vorgeschlagen.

        Verbote schützen kein werdendes Leben sondern gefährden nur zusätzlich die Scheangeren.

        Hilfen schützen werdendes Leben.

        Und deshalb gehört es raus aus dem Strafrecht.

        • Ich finde deine Worte ungeheuerlich.

          [gestrichen – siehe Nutzungsbedingungen / JDE-Team]

          Einerseits sprichst du von Mehrheiten, und nun Pluralität ?
          Wie passt das zusammen. Kommt es nicht auf gemeinsame Richtwerte an ?

          • > Kommt es nicht auf gemeinsame Richtwerte an ?

            Was sind denn beim Thema Abtreibung die gemeinsamen Richtwerte der jetzigen deutschen Gesellschaft?

            Es gibt eine große Mehrheit von über 2/3, die hier eine deutliche Liberalisierung wünscht. Übrigens bis weit in die Kirchenmitglieder hinein, selbst den katholischen.

            Pluralität bedeutet, dass es verschiedene Meinungen gibt und das auch gut so ist, aber doch nicht, dass die Minderheiten auf Dauer die Mehrheiten dominieren. Denn das widerspricht dem Demokratiegedanken.

            Wenn das ungeheuerlich ist, kann ich damit leben.

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