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Ampel-Kommission: Abtreibungen legalisieren

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß Paragraf 218 StGb bislang grundsätzlich rechtswidrig. Der SPIEGEL berichtet nun, dass eine von der Ampelregierung eingesetzte Kommission empfiehlt, diese Regelung zu ändern.

„Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, heißt es laut SPIEGEL-Informationen in dem Abschlussbericht. Schon jetzt bleiben Schwangerschaftsabbrüche allerdings fast immer straffrei: Wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist, wenn der Schwangerschaft sexuelle Gewalt vorausgegangen ist oder, und das sind mit rund 95 Prozent mit Abstand die meisten Fälle, wenn der Abbruch im Rahmen der sogenannten Beratungsregelung durchgeführt wird. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland offiziell rund 104.000 Abtreibungen verzeichnet.

Die Ampel-Kommission empfiehlt der Regierung jetzt, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich rechtmäßig sein sollten. Dagegen sollten Abbrüche in der Spätphase weiterhin verboten bleiben (ab ca. 22. Woche). Zu der Phase zwischen der 12. und 22. Woche geben die Experten keine Empfehlung ab. Ob an der Beratungspflicht festgehalten werden solle, liege im Ermessen des Gesetzgebers.

Die Bundesregierung hatte im Vorjahr eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die unter anderem prüft, ob und wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann. Die Empfehlungen der Kommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, gelten aber als Grundlage für die Diskussion über potenzielle Neuregelungen bei Schwangerschaftsabbruch, Leihmutterschaft und Eizellspenden. In allen drei Bereichen ist das aktuell geltende Recht umstritten. Während einige Gruppen eine noch weitgehendere Liberalisierung fordern, fürchten Konservative steigende Abtreibungszahlen und eine weitere Aushöhlung des Schutzes ungeborener Kinder.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU und CSU lehnt die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Die geltende und bewährte Rechtslage müsse beibehalten werden, sagte der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises, Thomas Rachel (CDU).

Hier geht es zum Artikel bei Spiegel-Online

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22 Kommentare

  1. Wieso sollte ein Embryo bis zur 12. Woche weniger Rechte haben als ein Kind danach? Ich finde es sehr, sehr traurig, dass mit dieser Regelung wohl noch mehr Kinder vor der Geburt getötet werden werden und das, wie es angedacht ist, auf Kosten der Allgemeinheit. Schrecklich. Leider wird diese Regelung wohl kommen, weil die Medien und verschiedene Aktivisten dafür sind.

    • Es ist der Versuch einer Definition, wann werdendes Leben als Mensch angesehen wird.

      Das Problem hierbei ist, dass es hier kein richtig oder falsch gibt sondern dass das schlicht Ansichtssache ist, bei der man zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.

      Ist die befruchtete Eizelle bereits ein Mensch? Beerdigen wir dann und betrauern auch jede befruchtete Eizelle, die sich nicht eingenistet hat?

      Ist es Herzschlag? Ist es messbare Hirnfunktion? Ist es die Geburt? Gehen wir nach Aussehen? Nach Gesundheit? Nach Lebensfähigkeit?

      Alles sind mögliche Definitionen, die es wohl auch alle gibt oder gab.

      Die biblische Definition ist z.B. die Geburt. Werdendes Leben wird vorher nicht als Mensch angesehen:
      Die biblische Strafe für Mord ist der Tod. Die biblische Strafe für Totschlag ist Verbannung. Die biblische Strafe für das Töten werdenden Lebens ist eine finanzielle Entschädigung an die Eltern für deren Schaden.

      Selbst geborenen Kindern werden biblisch teilweise keine vollwertigen menschlichen Schutzrechte eingeräumt (Todesstrafe bei Ungehorsam, etc.)

  2. Lieber ein bleibender Kompromiss als scheinheilig

    Liebe/r Chey, Sie schreiben: „Die jetzige Regelung ist verhängnisvoll und menschenfeindlich“! Dazu kann man vielleicht antworten, dass der Begriff, etwas sei rechtswidrig, aber werde nicht bestraft – wie der Schwangerschaftsabbruch – schon eine halbe Unwahrheit ist. Denn es ist faktisch erlaubt, innerhalb der dreimonatigen Frist, nach Beratung und Hilfsangeboten, unter der Berücksichtigung einer sozialen Indikation der Notlage, derzeit abtreiben zu dürfen. Der Begriff „rechtswidrig“ stimmt also faktisch nicht und ist eine diplomatisch-politische Unehrlichkeit. Dies jetzige Fristenregelung ist aber sicher nicht verhängnisvoll, denn die Beratungspflicht und die Hilfsangebote bedingen, dass vielfach ungeborenes Leben gerettet wird.. Nur kann man keinen katholischen Krankenhausträger zwingen, und keinen dort christlichen Arzt, solches im eigenen Krankenhaus durchzuführen. Ich bin ärztlicher Laie und ist kann mir nicht vorstellen, dass Frauenärzte keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen können. Sie müssen es ja, insbesondere wenn das Leben der Mutter in Gefahr steht und/oder das Kind bereits im Mutterleib gestorben ist. Ich selbst bin zwar keine Frau, aber ich würde niemals – wenn ich eine Frau wäre – abtreiben. Ich kann es aber leider bei Mitmenschen nicht verhindern. Und die jetzige Fristenlösung ist eben der gerade noch machbare politische Kompromiss gewesen. Denn in solchen ethischen Situationen ist (so wie das eigentlich grundsätzlich ist) dem eigenen Ampel-Abgeordneten freigestellt, nur nach seinem eigenen Gewissen abzustimmen. Leider sind die Menschen aber verschieden und selbst im konservativ christlichen Polen wurde immer schon abgetrieben, allerdings nicht öffentlich, niemand hat was gesehen und gehört und es geschah gewissermaßen im Untergrund. Letzteres, und das hat nun nichts mit Polen insgesamt zu tun (es könnte überall so sein), wäre dies doch völlig scheinheilig. Das menschliche Leben, und eigentlich jedes Leben, ist Leben von Anfang an. Menschliches Leben verfügbar zu machen, steuern zu können, künstlich zu verkürzen oder extrem zu verlängern, oder Gene zu verändern, ist ebenfalls ethisch kaum vertretbar. Das wäre wie die Büchse der Pandora zu öffnen. (zum Schluß als Nachtrag: Lieber Hartmut Steeb, die Beratung auf Schein ist keine Scheinberatung, sie beinhaltet Gelder aus Stiftungen und Hilfsangebote. Leider ist der Rechtsstaat nicht ein guter Mensch, sondern der Staat

  3. Hallo!
    Dann müsste es konsequenterweise auch erlaubt sein, wenn einen ein Mensch stört den zu töten. Mord ist Mord, da gibt es keinen Unterschied!
    Gruß,
    Peter

    • Zum Mord gehört, dass er an einem Menschen verübt wird. Eben das ist hier die Frage und deshalb ist dein Einwand unsinnig, da er hier etwas voraussetzt, was so zumindest höchst strittig ist.

  4. Es ist immer wieder erstaunlich, wie gehement sich meist ausgerechnet diejenigen für den Schutz des ungeborenen Lebens ereifern, die ansonsten den permanenten Überlebenskampf des geborenen Lebens im sozialdawinistischen struggle for live für die einzig gerechte Gesellschaftsordnung halten.

  5. Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches ändert gar nichts, das sind lediglich Wort-Spielereien, wer abtreiben will, macht es mit der alten Regelung wie mit der neuen.
    Das Problem liegt ja weiter hinten, weshalb ungeschützten Verkehr, als könnte man nicht schwanger werden, die Aufklärung hat auch nichts gebracht, der Mensch ist anscheinend nicht fähig nachzudenken, eine Qualität, die wir dem Tier voraus hätten, würden wir sie benutzen.

    • Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen (darum geht es und nicht um eine generelle Möglichkeit) ändert insofern etwas, dass Frauenärzte dann wieder diesen Abbruch erlernen können, dass es mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Frauen gibt und es wohl auch nicht mehr Gegenden gibt, wo eine Frau mehr als 100 km vom nächsten Arzt entfernt ist, der überhaupt eine Abtreibung vornimmt.

      Außerdem können dann die Kassen die Kosten voll übernehmen.

  6. Bisher war die Tötung eines Menschen im Mutterleib mit Recht immer noch rechtswidrig.
    Jetzt soll sie in den ersten drei Schwangerschaftswochen womöglich erlaubt, also rechtmäßig werden.
    Das ist die Logik der Welt, die das Bedürfnis hat, ihre Sünde zu rechtfertigen.
    Gott wird sie dafür richten …

  7. Gibt es eine Online-Petition wo ich mit beantragen kann, dass der Paragraph nicht verändert wird???

  8. Ursprüngliche Regelung beigehalten

    Die ursprüngliche Regelung mit einer Beratungspflicht bei einem geplanten Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Moanten war damals bestmögliche Kompromiss, da durch die Beratung eine Reihe von Abtreibungen – vorallem durch finanzieller Hilfen aus Stiftungen – wirklich verhindert werden können. Es macht keinen Sinn diese mühsame Krompromisslösung jetzt durch eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches quasi rückgängig zu machen und damit den Lebensschutz für das ungeborene Leben zu relativieren. Damit wird nichts besser, sondern auch für die Betroffenen, die wirklich in einer Konfliktsituation sind, eher verschlimmbessert. Ausnahmen sind immer Schwangerabbrüche dann, wenn praktisch das Leben der Mutter gegen das des Kindes aufgewogen werden müsste. Werdendes Leben hat ist ein eigenständiges Rechsgut vorallem unter ethischen Gesichtspunkten.

    • Die jetzige Regelung ist verhängnisvoll und menschenfeindlich.

      Damals war wahrscheinlich gesellschaftlich nicht mehr möglich. Vorher waren Schwangerschaftsabbrüche wohl fast vollständig verboten und das Geschäft der Engelmacher/innen blühte. Dennoch war die konservative Mehrheit gegen eine weitergehende Regelung.

      Heute ist die gesellschaftliche Meinung eine ganz andere. Bis weit hinein in konservative Kreise.

      Die jetzige -verlogene- Regelung ist fatal. Durch die grundsätzliche Rechtswidrigkeit werden viele Fachärzte nicht mehr entsprechend in diesem Bereich ausgebildet. Das führt zu Gefahren bei Schwangerschaftsabbrüchen. Und Ärzte und Krankenhäuser ziehen sich zunehmend zurück, weshalb Abbrüche in manchen Bereichen unseres Landes im Umkreis von über 100 km gar nicht mehr möglich sind.

      Hier ist eine Entkriminalisierung dringend geboten, um diesen Fehlentwicklungen und Gefahren zu begegnen.

      Insofern ist der jetzt vorgesehene neue Ansatz sehr zu begrüßen und wird wohl auch eine breite parlamentarische und gesellschaftliche Mehrheit finden.

      • @Chey

        Was meinen Sie mit „Die jetzige -verlogene- Regelung ist fatal. Durch die grundsätzliche Rechtswidrigkeit werden viele Fachärzte nicht mehr entsprechend in diesem Bereich ausgebildet.“

        Wer sollte denn wie? gezwungen oder womit? belohnt werden Abtreibungsarzt zu werden?
        Staenden Sie zur Verfuegung? Oder wer soll ihrer Meinung nach die Drecksarbeit machen?

        LG Joerg v NRW

      • Nein, menschenfeindlich ist die Erlaubnis zur Tötung ungeborener Kinder, auch wenn sie durch eine „Schein-Beratung“ schon bisher straffrei blieb. Wer sein „Selbstbestimmungsrecht“ um alles in der Welt durchsetzen will, auch wenn es das Leben anderer Menschen kostet, hat sich aus dem Rechtsstaat verabschiedet.

        • Ich kann gut damit leben, wenn jemand aus religiösen oder ethischen Gründen gegen Abtreibungen ist. Wobei ich dann erwarte, dass er/sie dann auch für umfangreiche Hilfen für die betroffenen Frauen und Kinder eintritt. Denn Schutz nur bis zur Geburt wäre ziemlich verlogen.

          Was menschenfeindlich ist, ist die jetzige Regelung, weil sie das Leben der Frauen gefährdet. Ich habe oben verlinkt, dass die Frauenärzte hier auf Grund der Rechtslage oft nicht entsprechend ausgebildet werden.

          Entweder etwas ist erlaubt oder es ist verboten. Dieser scheinbare Kompromiss ist das schlechteste beider Wege.

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