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Theologe hält strenge Regeln für Leihmutterschaft für möglich

Ein generelles Verbot der Leihmutterschaft ist aus Sicht des katholischen Moraltheologen Stephan Ernst ethisch nicht zwingend. Eine Zulassung könne bei einem dringenden Kinderwunsch vertretbar sein, wenn sie gesetzlich streng geregelt wird.

Eine Legalisierung der Leihmutterschaft wirft nach Einschätzung des Moraltheologen Stephan Ernst erhebliche ethische, rechtliche und menschliche Fragen auf. «Ein prinzipielles Verbot aber kann nicht zwingend begründet werden», heißt es in einem Gastbeitrag des Würzburger Wissenschaftlers für die in Freiburg erscheinende Fachpublikation «Herder Korrespondenz» (September-Ausgabe). Anlass ist die erneut aufgeflammte Debatte über Leihmutterschaft, nachdem der CDU-Politiker Jens Spahn mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden war (Jesus.de berichtete).

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Ernst rät Paaren, den Kinderwunsch zunächst auf andere als die problematische und risikoreiche Weise der Leihmutterschaft zu erfüllen: «So wäre zunächst daran zu denken, ein Adoptiv- oder Pflegekind anzunehmen.» Um die Inanspruchnahme einer Leihmutter aus «Lifestyle-Gründen» zu verhindern, müsse eine klare medizinische Indikation erforderlich sein. Das sei der Fall, wenn eine Frau keine oder keine funktionsfähige Gebärmutter hat oder ein anderer schwerwiegender gesundheitlicher Grund vorliegt, weswegen sie nicht selbst ein Kind austragen kann.

Leihmutterschaft für Männerpaare

«Entsprechend müsste die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft durch männliche homosexuelle Paare ermöglicht werden», fügte Ernst hinzu. Sinnvoll wäre es ihm zufolge, ein Höchstalter der Wunscheltern festzulegen: «Wird in diesem Sinne die Verhältnismäßigkeit gewahrt und eine die möglichen Konflikte entschärfende rechtliche Regelung gefunden, scheint bei dringendem Kinderwunsch die Zulassung der Leihmutterschaft nicht unverantwortlich zu sein.»

Andererseits könne sich der Gesetzgeber dennoch wegen der schwerwiegenden möglichen Konflikte menschlicher, ethischer und rechtlicher Art und wegen der Möglichkeit des Missbrauchs trotz rechtlicher Regelungen oder deren Umgehung dazu entschließen, die Leihmutterschaft nicht zuzulassen: «Die Verhältnismäßigkeit dieses Verbots müsste allerdings argumentativ einsichtig dargestellt werden.»

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