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Sachsen lockert Bestattungsgesetz

Fast alle Bundesländer haben die Bestattungs-Regeln liberalisiert. Nun sollen auch in Sachsen alternativen Beisetzungsformen erlaubt werden.

Von Katharina Rögner (epd)

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Auch in Sachsen soll die Sargpflicht gelockert werden. Das Landeskabinett billigte am Dienstag in Dresden eine Novelle des Bestattungsgesetzes, die nach Angaben von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) Bestattungen in Tüchern aus religiösen Gründen erlaubt. Diese Form ist besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung.

Die Regelung sei überfällig und Ausdruck der Religionsfreiheit, sagte Köpping. Sachsen sei eines der letzten Bundesländer, das Tuchbestattungen gesetzlich regele. Der Friedhofszwang bleibe erhalten, jedoch sollen neue Beisetzungsformen zugelassen werden.

Haustier-Bestattung im eigenen Grab

Die Novellierung soll ermöglichen, einen Teil der Asche Verstorbener als privates Andenken zu behalten und etwa in Schmuckstücken zu verarbeiten. Zugelassen werden auch Mensch-Tier-Bestattungen. Die Asche geliebter Haustiere dürfe künftig im eigenen Grab bestattet werden, hieß es.

Neu geregelt werden laut Köpping naturnahe Bestattungsformen wie das Verstreuen der Totenasche auf Friedhofsflächen sowie die Baumbestattung. Flussbestattungen wie in Rheinland-Pfalz sollen aber nicht erlaubt werden. Der Grundsatz der Totenruhe gelte weiterhin, betonte Köpping. Urnen dürften nicht zu Hause aufbewahrt werden. Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt erlitten haben, müssen laut Entwurf ihre «Sternenkinder» erst ab einem Gewicht von einem Kilogramm individuell bestatten.

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Liberalstes Gesetz in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz war 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Er erlaubt neben der Tuchbestattung alternative Beisetzungen, Diamanten aus Totenasche und die Verwahrung der Urne zu Hause.

Im Jahr 2023 hatte die damalige sächsische Landesregierung bereits einem Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zugestimmt. Zu einer Beschlussfassung kam es in der vorigen Legislaturperiode jedoch nicht mehr.

>>>Zu der Übersicht der Bestattungsgesetze nach Bundesländern

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4 Kommentare

  1. Eigentlich finde ich ja in diesem Bereich Liberalisierung gut.

    Aber neben Hund Fiffi und Wellensittich Hansi im Nachbargrab zu liegen?

    Finde ich nicht so gut.

    Nichts gegen Tiere, wir haben selber Hunde.

    • Manche Menschen halten Hunde als Abschreckung, als Schutz, aus Macht, als Wachhunde, was alles eben eher entfernt mit Liebe zu tun hat, aber manchmal mit Wertschätzung.
      Hunde sind nicht einfach nur Hunde, sie haben unterschiedliche Funktionen, und werden in unterschiedlichen Bereichen als wertvolle, geschätzte Partner eingesetzt, z. b. als Suchhunde im Katastrophenschutz, als Polizeihunde, Blindenhunde, e.t.c.
      Wiederum andere sehen in ihrem Tier Freundschaft , Anhänglichkeit, Liebe , positive Eigenschaften, die einem das Leben lebenswerter machen, auch gegen Einsamkeit.
      Hunde sind nicht einfach nur Hunde.
      Das gilt es zu schätzen.

      Nichts gegen deine Meinung,
      aber um Wertschätzung musst du dich bemühen.

      • Gabriele, wir hatten/haben bisher 3 Hunde. Und wir lieb(t)en sie alle. Das ist deutlich mehr als Wertschätzung.

        Als unser 1. Hund im hohen Alter gestorben ist, haben wir 1 Jahr gebraucht, um darüber richtig hinweg zu kommen, solchen Raum nimmt er in unseren Herzen ein. Bis heute übrigens.

        Seine Asche ist an seinem Lieblingsort verstreut, damit er dort alle Zeit sein kann. Wir gehen ihn bis heute immer mal besuchen.

        Du solltest Dich schämen, mir hier mangelnde Wertschätzung zu unterstellen.

        Aber ich respektiere, dass andere Menschen das mit Tieren anders sehen.

        Und bei aller Liebe: Ein Tier bleibt ein Tier und ist kein Mensch (bei Hunden tun mir vermenschlichte Hunde sogar sehr leid). Unsere Hunde wären die ersten, die hier zustimmen würden (ich denke, sie würden Menschsein als Abstieg empfinden. Alle haben/hatten ausgeprägtes Selbstbewusstsein)

        Ich bin mir sicher, dass viele Menschen nicht neben für sie fremden Tieren beerdigt werden möchten. Das ist nachvollziehbar und verständlich.

        Es gibt spezielle Hundefriedhöfe oder man macht es wie wir.

  2. Ein Ritt auf der Rasierklinge

    Die neuen Bestattungsgesetze könnten eine Möglichkeit sein, die immensen Kosten bei der Bestattung zu mindern, denn der Tod scheint doch ein ziemlich krisenfestes Geschäftsmodell zu sein. Was nicht verloren gehen darf sind die Möglichkeiten, auch den Verstorbenen gemeinschaftlich zu gedenken. Eine völlige Individualisierung würde es auch nicht mehr erforderlich machen, hier überhaupt noch etwas zu regeln, aber dies wäre doch ein ethischer Rückschritt und passte gut dazu, das Leben und dann auch den Tod beliebig zu machen, wenn ich denn schon das Leben vor dem Leben jederzeit verhindert dürfte, oder bei Belieben auch jederzeit verkürzen. Dies könnte uns dann auf die Füße fallen, wenn die im Alter entstehenden hohen Kosten irgendwann dem Staat nicht mehr genehm sind, auch in Pflege und bei Krankheit. Da haben findige Drehbuchautoren längst furchtbarste Horrorvorstellungen geschrieben und verfilmt über den gnädigen Tod, wozu man alle sehr hohe Kosten für Menschen im Alter verhindert und sie gerne lieber früher in den Himmel schickt , an den dann auch keiner mehr glaubt. Es ist ein Ritt auf einer Rasierklinge. Leider. Auch der Mensch nach genetischem Belieben steht hoch im Kurs. Wir bräuchten Zeitgenossen, die nirgend mehr Sand ins Getriebe streuen, nicht mehr streiken und die sich sorgsam den Radikalen unserer Tage gerne brav unterordnen.

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