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Ausladung: Westfälische Präses darf nicht in Messe predigen

Die westfälische Präses Annette Kurschus hat sich ernüchtert über eine Predigt-Ausladung durch das Erzbistum Paderborn geäußert. „Das war schon irritierend für mich“, sagte sie der Hagener „Westfalenpost“ (Dienstag).

Mag sein, dass andere Bistümer das vielleicht anders handhaben würden, aber wir merken an diesem Beispiel eben auch, wie weit der Weg zueinander doch noch ist.“ Die Abtei Königsmünster im sauerländischen Meschede hatte die stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende eingeladen beim Benediktsfest in der Messe zu predigen. Dagegen intervenierte der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker, weil nach katholischem Kirchenrecht bei einer Eucharistiefeier nur ein geweihter Priester oder Diakon predigen dürfe. Daher wurde Kurschus statt zur Messe für die Vesper am Vormittag eingeladen, an der sie jedoch terminlich verhindert ist.

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Katholisches Kirchenrecht: „Kein Gestaltungsspielraum“

„Es wird nach einem neuen Termin gesucht“, sagte der Sprecher der westfälischen Kirche, Andreas Duderstedt, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Kurschus sagte der Zeitung, sie habe inzwischen mit Becker über die Sache gesprochen. Der Erzbischof habe ihr „noch einmal dargelegt, aus seiner Sicht sei es nach katholischem Kirchenrecht nicht möglich, dass ich in einer katholischen Messe predige, er sieht da keinen Gestaltungsspielraum“.

Positiv äußerte sich die evangelische Theologin erneut über ihre beiden Audienzen bei Papst Franziskus in den vergangenen Wochen. Franziskus habe die große Bedeutung der Reformation für ganz Europa betont, und die Spitzenvertreter der beiden großen Kirchen hätten den Pontifex zu einem Besuch nach Deutschland eingeladen. Damit sei im 500. Jubiläumsjahr der Reformation „ein wichtiges gemeinsames Zeichen beider Konfessionen gesetzt“, sagte Kurschus.

Quelleepd

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